Ab Januar 2025 führt der Staat eine neue Form der Unterstützung für Binnenvertriebene ein . Diese umfasst die teilweise oder vollständige Übernahme der Mietkosten. Wir informieren Sie darüber, wer anspruchsberechtigt ist, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Unterstützung beantragen können.
Wer kann Entschädigung beanspruchen?
Für Vertriebene in kriegsbetroffenen Regionen wird ein Mietzuschuss zur Verfügung stehen, darunter:
- Region Luhansk
- Region Donezk
- Cherson-Region
- Region Tschernihiw
- Region Sumy
- Region Charkiw
- Region Saporischschja
- Region Mykolajiw
- Region Dnipropetrowsk
Die wichtigste Voraussetzung : Die Mietkosten müssen mehr als 30 % des Gesamteinkommens des Antragstellers oder seiner Familie betragen.
Wie beantrage ich einen Zuschuss?
Um Unterstützung zu erhalten, sollten Sie sich an den Pensionsfonds der Ukraine (PFU) wenden und folgende Schritte befolgen:
- Beantragen Sie einen Zuschuss.
- Bitte legen Sie einen Wohnungsmietvertrag vor (ein Mustervertrag ist bei der PFU-Niederlassung erhältlich oder kann von der Website des Ministeriums für Sozialpolitik heruntergeladen werden).
- Warten Sie innerhalb von 10 Werktagen auf eine Entscheidung.
Zusätzlich zum Mietzuschuss haben Binnenvertriebene Anspruch auf einen Zuschuss zu den Nebenkosten. Diese beiden Hilfen sind voneinander unabhängig, sodass Binnenvertriebene beide Zuschüsse gleichzeitig erhalten können. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen über:
- PFU-Zweigstelle
- ASC
- PFU-Portal
- Action-App
Die Einführung eines Mietzuschusses ist ein wichtiger Schritt des Staates zur Unterstützung von Binnenvertriebenen, die aufgrund des Krieges in finanzielle Not geraten sind. Die Tatsache, dass die Hilfe nur bestimmten Regionen zur Verfügung steht, hat zwar einige Fragen aufgeworfen, doch die Initiative zielt darauf ab, die am stärksten betroffenen Regionen zu unterstützen.

