Ab dem 1. Januar 2025 gelten in der Ukraine neue Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen zur Bezahlung von Wohnkosten und kommunalen Dienstleistungen sowie zum Kauf von Festbrennstoffen. Gemäß Beschluss Nr. 1553 des Ministerkabinetts vom 31. Dezember 2024 wurde der Kreis der anspruchsberechtigten Bürger erweitert. Hauptkriterium für den Bezug der Zuschüsse ist ein durchschnittliches monatliches Familieneinkommen von maximal 4.240 Hrywnja pro Person.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Den neuen Bestimmungen zufolge wird Unterstützung gewährt, sofern das durchschnittliche monatliche Familieneinkommen der letzten sechs Monate den Betrag nicht übersteigt, ab dem die Person Anspruch auf eine steuerliche Sozialleistung hat. Folgende Personengruppen sind anspruchsberechtigt:
- Rehabilitierte Menschen mit Behinderungen infolge von Repression oder Rentner.
- Opfer der Tschernobyl-Katastrophe (Kategorien 1 und 2).
- Vormünder von Kindern und Ehepartnern verstorbener Bürger, deren Tod mit der Katastrophe von Tschernobyl oder der Beseitigung von Atomunfällen in Zusammenhang stand.
- Personen mit Behinderungen, die aus dem Militärdienst entlassen wurden.
- Eltern und Familienangehörige verstorbener oder vermisster Soldaten.
- Veteranen des Militärdienstes und Witwen verstorbener Veteranen.
- Ehemalige KZ-Häftlinge und Deportierte, die das Rentenalter erreicht haben oder behindert sind.
Die Leistungen richten sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Familieneinkommen. Bei Anträgen nach dem 1. Januar 2025 wird das Einkommen der letzten sechs Monate berücksichtigt. Wurde die Leistung vor Inkrafttreten dieser Verordnung bewilligt, werden die Zahlungen bis zum 30. April 2025, also bis zum Ende der Heizperiode, fortgesetzt.
Die Entscheidung, den Kreis der Leistungsberechtigten zu erweitern, soll die soziale Unterstützung für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen stärken. Dank eines gezielten Ansatzes wird die Hilfe denjenigen zukommen, die sie am dringendsten benötigen, was zu einer effizienteren Nutzung staatlicher Mittel beiträgt.
Ukrainer, die die Kriterien erfüllen, können bei den Sozialversicherungsbehörden an ihrem Wohnort Leistungen beantragen. Diese Entscheidung ist ein Schritt zur Stärkung der sozialen Gerechtigkeit angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen.

