Ab dem 1. Januar 2025 treten in der Ukraine neue Vorschriften in Kraft, die die Verhängung von Bußgeldern gegen Fahrer regeln, die nicht über eine obligatorische Kfz-Versicherung (autocivilka) verfügen. Das Gesetz 3720-IX „Über die obligatorische Haftpflichtversicherung von Besitzern von Landfahrzeugen“ sieht vor, dass die Überprüfung des Bestehens einer Versicherungspolice nicht nur bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei, sondern auch automatisch mit Hilfe von automatischen Fahrzeugen durchgeführt wird. Fixierungskameras.
Die Kameras, die bereits viel Erfahrung damit haben, Autofahrer wegen Verstößen gegen die Verkehrsregeln zu bestrafen, werden nun eine zusätzliche Funktion haben – die Erkennung fehlender Versicherungen. Nach dem neuen Gesetz wird eine Geldstrafe von 425 UAH gegen den rechtmäßigen Eigentümer des Fahrzeugs verhängt und nicht gegen den Fahrer, der das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes gelenkt hat.
Eine solche Regelung wirft bestimmte rechtliche Fragen auf, da sie im Widerspruch zu Artikel 61 der Verfassung der Ukraine steht, der die individuelle Verantwortung des Einzelnen betont. Derzeit wird die Frage der Vereinbarkeit dieser Norm mit der Verfassung vor dem Verfassungsgericht geprüft, eine Entscheidung ist jedoch noch nicht gefallen.
Für Autofahrer bedeutet dies, dass sie besonders auf das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung achten sollten, da bei Nichtvorhandensein einer Haftpflichtversicherung Bußgelder verhängt werden können, ohne dass sie sich direkt an die Polizei wenden müssen, sondern nur über das automatische Reparatursystem.