Neue Zahlungsbedingungen für Familien gefallener Soldaten in der Ukraine: Wer wartet auf Hilfe?

Ab dem 28. März treten neue Regelungen zur Zahlung einer einmaligen Geldhilfe in Höhe von 15 Millionen Griwna in Kraft, die die Familien von Militärangehörigen betreffen wird. Die Änderungen wurden im Gesetzentwurf 3515-IX eingeführt, der Ende Dezember vom Präsidenten der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, unterzeichnet wurde. Nach Informationen von „We — Ukraine“ betreffen die Neuerungen die Familienbeziehungen und die Leistungsverteilung.

Nach der geltenden Gesetzgebung zur sozialen Absicherung von Militärangehörigen können Eltern, einer der Ehegatten, der keine neue Ehe geschlossen hat, minderjährige Kinder und Angehörige eine einmalige Geldhilfe erhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das neue Gesetz einige Aspekte der Familienbeziehungen präzisiert, nämlich den Erhalt von Zahlungen in Höhe von 15 Millionen Griwna für verschiedene Kategorien von Familienmitgliedern gefallener Soldaten.

An der Entgegennahme von Zahlungen sind folgende Personengruppen beteiligt:

  • Kinder, einschließlich Adoptivkinder, die nach dem Tod eines Soldaten geboren oder zu dessen Lebzeiten gezeugt wurden.
  • Einer der überlebenden Ehepartner des (verstorbenen) Militärangehörigen, einschließlich Witwen und Witwer. Die neue Norm streicht die Anforderung, dass der zweite Ehegatte nicht wieder heiraten darf.
  • Eltern oder Adoptiveltern, wenn ihnen im Verhältnis zum verstorbenen Soldaten nicht das elterliche Recht entzogen wurde oder das Recht zum Zeitpunkt des Todes wiederhergestellt wurde.
  • Enkelkinder, wenn die Eltern der Enkelkinder vor dem Tod oder Tod des Soldaten gestorben sind.
  • Eine Frau oder ein Mann, die mit dem Verstorbenen in derselben Familie zusammenlebten, ohne verheiratet zu sein oder in einer anderen Ehe (über diese Frage entscheidet das Gericht).
  • Angehörige eines Militärangehörigen.

Diese Neuerungen zielen darauf ab, das Unterstützungssystem für Familien gefallener Soldaten zu verbessern und berücksichtigen verschiedene Aspekte des Familienstands.

Es gibt Personengruppen, die nicht mit einer einmaligen Geldleistung rechnen können. Derzeit umfassen diese Kategorien gemäß den neuen Änderungen Bürger Russlands und Weißrusslands sowie Personen mit ständigem Wohnsitz in Russland oder Weißrussland. Darüber hinaus werden keine Zahlungen für Personen geleistet, die wegen Hochverrats, Kollaboration und Beihilfe zu einem Täter verurteilt wurden.

Eine einmalige Hilfeleistung wird auch dann nicht geleistet, wenn der Tod oder Tod einer Person auf der Begehung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit, einer Handlung unter Alkoholeinfluss oder einer vorsätzlichen Verletzung, einschließlich Selbstmord, beruht.

Darüber hinaus werden Zahlungen aufgrund von Gesetzesänderungen nicht gewährt, wenn der Hilfesuchende eine Straftat gegen den Verstorbenen oder den Verstorbenen begangen hat und durch eine gerichtliche Entscheidung verwaltungs- oder strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde. Dies gilt für Situationen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes eingetreten sind.

Darüber hinaus kann die Zahlung der Unterstützung verweigert oder ausgesetzt werden, wenn das Gericht feststellt, dass eine Umgehung der Unterhaltspflicht für den Verstorbenen oder den Verstorbenen zu seinen Lebzeiten vorliegt.

Das neue Gesetz führt das Konzept der „Verfügung eines Militärangehörigen“ für die Verteilung einmaliger Geldleistungen im Falle des Todes eines Militärangehörigen ein. Nach geltendem Recht muss die OGD auf deren Antrag oder auf Antrag ihrer gesetzlichen Vertreter an die Anspruchsberechtigten Familienangehörigen und Unterhaltsberechtigten verteilt werden.

Von nun an kann das Militär eine Anordnung erlassen, in der festgelegt wird, wer im Todesfall OGD erhält. Dieses Dokument muss vom Kommandanten oder einem Notar beglaubigt werden. Das Militär hat die Möglichkeit, Prozentsätze für jeden OGD-Empfänger festzulegen, ein Teil der Leistung wird jedoch weiterhin an bestimmte Familienmitglieder verteilt, wie z. B. minderjährige Kinder, erwachsene behinderte Kinder, behinderte Witwen oder Witwer und behinderte Eltern.

Nach den neuen gesetzlich genehmigten Definitionen haben diese Personen Anspruch auf 50 % des Anteils an der OGD, den sie erhalten hätten, wenn es keine persönliche Anordnung des Soldaten gegeben hätte.

Beachten Sie, dass der verabschiedete Staatshaushalt für 2024 eine Erhöhung der Mindestzahlungen für die wichtigsten sozialen und demografischen Bevölkerungsgruppen vorsieht. Darüber hinaus hat die Regierung alle Zahlungen für Binnenvertriebene um einen weiteren Monat verlängert, ab dem 1. März werden jedoch die Regeln für den Erhalt dieser Hilfe geändert, sodass sie nur noch den am stärksten gefährdeten Kategorien von Binnenvertriebenen zur Verfügung steht.

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