Am 1. Dezember trat das Gesetz der Ukraine „Über die Gewährleistung der Beteiligung der Zivilbevölkerung an der Verteidigung der Ukraine“ in Kraft, das das Verfahren zur Beschaffung, Anmeldung und Handhabung von Schusswaffen verbessert. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Kontrolle des Waffenverkehrs in der Zivilbevölkerung zu verbessern und für mehr Transparenz beim Einsatz und Besitz von Schusswaffen zu sorgen.
Neu im Gesetz:
- Meldung gefundener Waffen: Das Gesetz sieht eine Meldepflicht für gefundene Schusswaffen und deren Munition vor. Hierzu sollten sich die Besitzer an die Landespolizeieinheiten wenden, bei denen die Waffen registriert werden. Ziel dieser Entscheidung ist es, die Sicherheit zu gewährleisten und zu verhindern, dass Waffen in falsche Hände geraten.
- Eigene Waffen über Diya deklarieren: Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Möglichkeit für Schusswaffenbesitzer, Informationen über ihre Waffen über die Diya-Anwendung anzuzeigen und zu deklarieren. Diese Funktion wird voraussichtlich Ende Januar 2025 verfügbar sein und den Prozess der Interaktion zwischen Bürgern und Regierungsbehörden hinsichtlich der Lagerung und Verwendung von Waffen erheblich erleichtern.
- Straffung des Waffenerwerbs: Das Gesetz verbessert auch den Prozess des Waffenerwerbs für Zivilisten, indem es die Anforderungen an die Überprüfung der psychischen Gesundheit und der Waffentauglichkeit erhöht.
Das Innenministerium der Ukraine betonte, dass jeder Bürger verantwortungsvoll mit seinen Waffen umgehen und deren ordnungsgemäße Lagerung und Deklaration sicherstellen sollte. Bei Feststellung von Verstößen sind entsprechende Sanktionen vorgesehen.