Die Werchowna Rada der Ukraine plant in den kommenden zwei Plenarwochen keine Personalentscheidungen. Wie der Abgeordnete Jaroslaw Schelesnjak mitteilte, können Neubesetzungen, darunter die Kandidatur des Generalstaatsanwalts, erst nach der Amtseinführung im Februar, also etwa Mitte des Monats, in Betracht gezogen werden.
Laut Zheleznyak plant das Parlament derzeit keine Personalveränderungen, insbesondere nicht für die Position des Generalstaatsanwalts. Diese Frage wird nach dem 20. Januar, dem Tag der Amtseinführung, geklärt, und die Prüfung der Kandidaten wird auf Februar verschoben.
Zur Erinnerung: Andrij Kostin trat im Oktober 2023 von seinem Amt als Generalstaatsanwalt zurück. Die Werchowna Rada stimmte seiner Entlassung zu, und am 31. Oktober entließ Wolodymyr Selenskyj Kostin offiziell.

