Am Abend des 30. Januar legte das Ministerkabinett der Ukraine der Werchowna Rada einen aktualisierten Gesetzentwurf zur Mobilmachung .
Der neue Gesetzesentwurf kann auf der offiziellen Website des Parlaments eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine finanzielle Unterstützung in Höhe von mindestens 20.000 Griwna ohne Berücksichtigung zusätzlicher Vergütungen vorgesehen ist und während der Zeit des Kriegsrechts eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 30.000 bis 100.000 Griwna möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Menschen mit Behinderungen aller Gruppen vom Militärdienst befreit werden. Es ist auch vorgesehen, dass Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, Wehrpflichtige werden und einer Mobilisierung unterliegen können. Die Mobilisierten erhalten zwei Monate Zeit, um persönliche Probleme zu klären und sich auf den Militärdienst vorzubereiten.
Der neue Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Militärangehörige während des Kriegsrechts Anspruch auf Urlaub für ein Jahr haben, das in Abschnitte unterteilt werden kann, jedoch nicht weniger als 15 aufeinanderfolgende Tage. Es sieht außerdem vor, dass entlassene Militärangehörige zusätzlich 90 Tage bezahlten Urlaub erhalten, wenn sie sich für die Fortsetzung ihres Dienstes entscheiden.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass Wehrpflichtige jetzt nicht mehr das Territoriale Personalzentrum aufsuchen müssen, um ihre Daten zu aktualisieren. Dies kann online in Ihrem persönlichen Konto oder im Administrative Services Center erfolgen. Dadurch ist es möglich, frei in eine andere Stadt zu ziehen und Ihr Konto an einer neuen Adresse zu aktualisieren.
Darüber hinaus wird „Oberig“ vorgeschlagen, auf Grundlage des Wehrpflichtigenregisters ein elektronisches Wehramt einzurichten. Bürger sind verpflichtet, ein elektronisches Amt anzumelden und sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Nach der Mobilisierung müssen alle Bürger eine zwei- bis dreimonatige obligatorische militärische Ausbildung absolvieren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Person nicht sofort nach der Mobilisierung an die Front geschickt werden kann.
Der Gesetzentwurf schlägt außerdem vor, die Wehrpflicht abzuschaffen und stattdessen eine militärische Grundausbildung einzuführen. Eine Person im Alter zwischen 18 und 24 Jahren wählt selbstständig den Zeitpunkt der militärischen Ausbildung, der nicht länger als 5 Monate dauern wird. Gleichzeitig bleibt der Arbeitsplatz für den Menschen in diesem Zeitraum erhalten, was eine Neuerung gegenüber der aktuellen Gesetzgebung darstellt.
Für Studierende berufstechnischer, berufsbildender und höherer Bildungseinrichtungen, die eine Vollzeit- oder Dualausbildung absolvieren, bleibt die Verschiebung der Mobilisierung bestehen. Voraussetzung für die Gewährung einer Stundung ist das Erreichen eines höheren Bildungsniveaus als zuvor (mit Ausnahme von Doktoranden, die im Rahmen eines Vertrags auf Kosten natürlicher oder juristischer Personen studieren).