Das Ministerkabinett hat der Werchowna Rada den Gesetzentwurf Nr. 13716 vorgelegt, der eine Änderung der Liste der Entlassungsgründe für Polizeibeamte und der Beschränkungen ihres Dienstes vorsieht.
Insbesondere sieht Artikel 77 des Gesetzes über die Landespolizei vor, Entlassungsgründe aufgrund des Erwerbs einer anderen Staatsbürgerschaft oder der Angabe falscher Angaben bei der Einstellung auszuschließen.
Gleichzeitig sieht Artikel 61 vor, dass eine Person, deren ukrainische Staatsbürgerschaft erloschen ist oder die die Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines anderen Staates erwirbt, kein Polizeibeamter sein kann. Im Falle des Erwerbs einer ausländischen Staatsbürgerschaft wird der Dienst des Polizeibeamten durch Anordnung der Vorgesetzten beendet und gleichzeitig aus dem Dienst entlassen.
Diese Änderungen spiegeln das Gesetz Nr. 4502-ИХ über die Mehrfachstaatsbürgerschaft wider, das am 16. Januar 2026 in Kraft treten wird. Wie die Leiterin des staatlichen Migrationsdienstes, Natalia Naumenko, jedoch anmerkte, sind wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Mehrfachstaatsbürgerschaft derzeit nicht direkt gesetzlich geregelt und erfordern zusätzliche Verordnungen.
Ihrer Ansicht nach gebe es keinen Informationsaustausch zwischen den Staaten über den Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft. Die Agentur erhalte keine Daten darüber, ob Ukrainer Pässe anderer Länder besitzen, da dies eine Frage des Schutzes personenbezogener Daten sei. Der Gesetzentwurf sehe auch nicht die Einrichtung eines separaten Registers für Personen mit mehrfacher Staatsbürgerschaft vor.
Experten weisen darauf hin, dass der fehlende Datenaustausch und das fehlende Register die Überwachung der Einhaltung der neuen Vorschriften bei der Nationalpolizei erschweren und rechtliche Lücken bei der Bestimmung des Rechtsstatus von Polizeibeamten mit doppelter Staatsbürgerschaft schaffen werden.