Seit dem 1. Juni erkennt die Ukraine die doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr an, was für einige Ukrainer erhebliche Auswirkungen hat. Personen, die im Alter zwischen 18 und 60 Jahren Staatsangehörige zweier oder mehrerer Staaten (Bipatris) sind, dürfen möglicherweise nicht mehr ins Ausland reisen. Diese Entscheidung war eine Folge der Aufhebung des Ausschlusses des „Wohnsitzes im Ausland“. Nach den neuen Regeln dürfen ab dem 1. Juni Ukrainer mit doppelter Staatsbürgerschaft, darunter US-Ukrainer, im Alter zwischen 18 und 60 Jahren nicht mehr außerhalb des Landes reisen.
Die US-Botschaft in der Ukraine bestätigte diese Änderungen und stellte fest, dass bisherige Doppelstaatsangehörige in die Ukraine ein- und ausreisen konnten, wenn sie sich in der Ukraine abmeldeten und sich in den USA registrierten. Diese Ausnahme wurde jedoch am 1. Juni aufgehoben, was die Möglichkeiten dieser Bürger erheblich einschränkte.
Der staatliche Grenzschutz der Ukraine bestätigte diese Änderungen und betonte, dass Bürger der Ukraine mit Pässen anderer Länder immer noch ausschließlich als Bürger der Ukraine betrachtet würden. Die neuen Regeln wirkten sich auch auf die Möglichkeit eingezogener Männer aus, ins Ausland zu reisen. Andriy Demchenko, der Sprecher des staatlichen Grenzschutzes der Ukraine, betonte, dass die doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine verboten sei und diese Regel schon früher galt.
Die ab dem 1. Juni eingeführten neuen Regeln gelten nur für Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren mit doppelter Staatsbürgerschaft und nicht für Ukrainer, die dauerhaft im Ausland leben und über die entsprechenden Noten in ihren Dokumenten verfügen.