Ab dem 1. Juni erkennt die Ukraine die doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr an, was erhebliche Auswirkungen auf viele Ukrainer hat. Personen mit der Staatsbürgerschaft von zwei oder mehr Ländern (Bipatriden) im Alter zwischen 18 und 60 Jahren können unter Umständen nicht mehr ins Ausland reisen. Diese Entscheidung ist eine Folge der Abschaffung der Ausnahmeregelung für „Auslandswohnsitz“. Gemäß den neuen Bestimmungen dürfen Ukrainer mit doppelter Staatsbürgerschaft, einschließlich US-Amerikaner mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, im Alter zwischen 18 und 60 Jahren ab dem 1. Juni nicht mehr ins Ausland reisen.
Die US-Botschaft in der Ukraine bestätigte diese Änderungen und wies darauf hin, dass Doppelstaatsbürger zuvor in die Ukraine ein- und ausreisen konnten, wenn sie ihre ukrainische Aufenthaltsregistrierung löschten und sich in den USA registrierten. Diese Ausnahme wurde jedoch am 1. Juni aufgehoben, was die Möglichkeiten für diese Bürger erheblich einschränkt.
Der ukrainische Grenzschutz bestätigte diese Änderungen und betonte, dass ukrainische Staatsbürger mit ausländischen Pässen weiterhin ausschließlich als ukrainische Staatsbürger gelten. Die neuen Regelungen betreffen auch die Auslandsreisen von Militärangehörigen. Andrij Demtschenko, Sprecher des ukrainischen Grenzschutzes, hob hervor, dass die doppelte Staatsbürgerschaft in der Ukraine verboten sei und diese Regelung bereits zuvor galt.
Die neuen Regeln, die am 1. Juni in Kraft traten, gelten nur für Personen im Alter von 18 bis 60 Jahren mit doppelter Staatsbürgerschaft und nicht für Ukrainer, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und entsprechende Vermerke in ihren Dokumenten vorweisen können.

