Obligatorische elektronische Vorladungen an TCC: Erklärung für Bürger der Ukraine

Das Ministerkabinett der Ukraine hat der Werchowna Rada einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wesentliche Änderungen der Regeln für die Mobilisierung, die militärische Registrierung und den Militärdienst vorsieht. Nach diesem Projekt werden Wehrpflichtige nun mit einer Reihe neuer Pflichten konfrontiert.

Die Anwältin der Anwaltskanzlei Riyako&Partners, Kateryna Anishchenko, sprach über die Neuerungen, insbesondere über die Möglichkeit, Vorladungen in elektronischer Form zu versenden und die Verantwortung für deren Nichtbeachtung.

Der Gesetzentwurf muss nun in einem Fachausschuss beraten und anschließend im Saal abgestimmt werden. Bei Annahme ist jede wehrfähige Person verpflichtet, sich im Elektronischen Kabinett des Wehrpflichtigen zu registrieren. Dorthin werden Vorladungen verschickt, und wenn man sie ignoriert, trägt man Verantwortung.

„Das bedeutet, dass eine Person ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer in einem einzigen Register eingeben muss.“ Dem Gesetzentwurf zufolge ist eine Person für die Richtigkeit der Angaben bei der Registrierung verantwortlich. „Vorladungen werden an eine E-Mail-Adresse gesendet und ihre Nichtbeachtung wird Konsequenzen haben“, erklärte Kateryna Anishchenko.

In Anbetracht der Tatsache, dass das elektronische Büro dem elektronischen Gerichtssystem analog sein wird, warnte der Anwalt, dass Ausnahmefälle, wie der Verlust einer Vorladung durch Spam, nicht von der Haftung ausgenommen seien. „Ich habe es nicht gesehen“, „Ich bin nicht zum elektronischen Schrank gegangen“ oder „Ich habe die Post nicht gelesen“ sind keine akzeptablen Ausreden.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Wehrpflichtigen derzeit keine Vorladungen per Gesetz zugesandt werden und ihre Nichtbeachtung keine Haftung nach sich zieht. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einrichtung des elektronischen Wehrpflichtigenregisters „Oberig“ vor, auf das die Dienststellen Zugriff haben und die Wehrpflichtigen die Möglichkeit haben, ihre Daten einzusehen. Dmytro Lubinets, Menschenrechtskommissar der Werchowna Rada, äußerte die Meinung, dass bestimmte Bestimmungen des Gesetzentwurfs die Rechte der Bürger einschränken und der Verfassung widersprechen.

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