Das Ministerkabinett der Ukraine hat der Werchowna Rada einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wesentliche Änderungen der Mobilmachungs-, Wehrpflicht- und Wehrdienstbestimmungen vorsieht. Laut diesem Entwurf unterliegen Wehrpflichtige künftig einer Reihe neuer Pflichten.
Kateryna Anishchenko, Anwältin der Kanzlei Riyako&Partners, sprach über die Neuerungen, insbesondere über die Möglichkeit, Vorladungen in elektronischer Form zu versenden, und die Verantwortung für deren Nichtbeachtung.
Der Gesetzentwurf muss nun im zuständigen Ausschuss beraten und anschließend im Parlament zur Abstimmung gebracht werden. Bei Annahme ist jede Person im wehrfähigen Alter verpflichtet, sich im elektronischen Wehrpflichtigenregister einzutragen. Vorladungen werden dorthin versandt, und deren Missachtung wird bestraft.
„Das bedeutet, dass man seine E-Mail-Adresse und Telefonnummer in einem einzigen Register angeben muss. Laut Gesetzentwurf ist man für die Richtigkeit der Angaben bei der Registrierung verantwortlich. Vorladungen werden per E-Mail zugestellt, und deren Ignorieren hat Konsequenzen“, erklärte Kateryna Anishchenko.
Da das elektronische Büro analog zum elektronischen Gerichtssystem funktionieren soll, warnte der Anwalt, dass Ausnahmefälle, wie etwa das Verlieren einer Vorladung im Spam-Ordner, nicht von der Haftung befreien. „Habe sie nicht gesehen“, „War nicht im elektronischen Büro“ oder „Habe die E-Mail nicht gelesen“ gelten nicht als Entschuldigung.
Zur Erinnerung: Derzeit sind Einberufungen zum Wehrdienst nicht rechtsverbindlich, und deren Missachtung hat keine Konsequenzen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem die Einrichtung des elektronischen Wehrdienstregisters „Oberig“ vor, auf das Behörden Zugriff haben und in dem Wehrpflichtige ihre Daten einsehen können. Der Menschenrechtsbeauftragte der Werchowna Rada, Dmytro Lubinets, äußerte die Ansicht, dass bestimmte Bestimmungen des Gesetzentwurfs die Rechte der Bürger einschränken und der Verfassung widersprechen.

