Entgegen anderslautenden Gerüchten ist die direkte Einberufung eines Bürgers in eine medizinische Einrichtung unmöglich – selbst wenn er die militärärztliche Untersuchung bestanden und für tauglich befunden wurde. Dies berichtet Noviny.Live unter Berufung auf das Rechtsportal „Yuristy.UA“.
Gemäß geltendem Recht muss der Mobilmachungsprozess ausschließlich unter Beteiligung des territorialen Rekrutierungszentrums (TCC) erfolgen. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen einer Einberufung zum Wehrdienst, die nur Vertreter des TCC aushändigen dürfen. Die endgültige Registrierung zum Wehrdienst muss in den Räumlichkeiten dieses Zentrums erfolgen.
Wie der Anwalt Yuriy Ayvazyan erklärt, können medizinische Einrichtungen in den meisten Fällen lediglich eine Vorladung zur Datenklärung zustellen, aber keine Zwangsmaßnahmen durchführen. Sind keine Vertreter des CCC in der Klinik anwesend, ist das Verfahren rechtlich völlig wirkungslos.
Rechtsanwalt Vladislav Derii betont, dass die Zustellung einer Einberufung zum Militär ein formalisierter Vorgang ist und nur innerhalb des zuständigen Zentrums erfolgen kann. Daher erfolgt die Mobilmachung nach Übergabe des Wehrdienstbescheids nicht automatisch.
Rechtsanwalt Andriy Karpenko merkt an, dass eine mögliche Ausnahme vorliegen könnte, wenn sich Vertreter des Zentralen Zivilkorps (ZKK) und des Wehrdienstes (SP) gleichzeitig in der medizinischen Einrichtung aufhalten. In diesem Fall könnte die Zustellung der Einberufung zum Militärdienst direkt im Krankenhaus erfolgen. Dies sei jedoch eher die Ausnahme als die Regel.
In anderen Fällen sollte die Mobilisierung eines Bürgers im CCC erfolgen, wo ihm eine Vorladung zugestellt wird, alle erforderlichen Dokumente erstellt werden und eine endgültige Entscheidung über die Aufnahme in eine militärische Einheit getroffen wird.

