In der Ukraine wird derzeit über den Rechtsstatus von Zivilisten debattiert, die von russischen Streitkräften gefangen genommen und in ihre Heimat zurückgeführt wurden. Die geltende Gesetzgebung sieht zwar gewisse Garantien für Kriegsgefangene vor, doch fehlen klare Regelungen, die Zivilisten vor Zwangsmobilisierung schützen würden.
Das am 18. Mai 2024 in Kraft getretene Gesetz Nr. 3633-IX sieht vor, dass ehemalige Kriegsgefangene das Recht haben, vom Militärdienst befreit zu werden, wenn sie diesen nicht fortsetzen möchten, und befreit sie zudem von der Zwangsmobilisierung. Dies gilt jedoch nicht für Zivilisten, die – wie Kriegsgefangene – gefoltert und unter unzumutbaren Bedingungen festgehalten wurden.
Die Angehörigen freigelassener Zivilisten wenden sich an den Ombudsmann der Ukraine und prangern die Ungerechtigkeit an. Sie befürchten, dass die Mobilisierung dieser Menschen, die bereits die Gefangenschaft überlebt haben, ihre körperliche und seelische Gesundheit gefährden könnte.
„Die Ukraine steht zum ersten Mal vor der Situation, dass ein Aggressorstaat gegen die Normen des humanitären Völkerrechts verstößt, indem er Zivilisten inhaftiert. Unser Staat muss eigenständig Rechtsstandards schaffen, die anderen Ländern als Beispiel dienen können“, erklärte Ombudsmann Dmytro Lubinets.
Zur Lösung dieses Problems schlägt der Ombudsmann folgende Änderung vor:
- das Gesetz „Über die Vorbereitung und Durchführung der Mobilmachung“ – zur Gewährung eines Aufschubs der Mobilmachung für aus der Gefangenschaft entlassene Zivilisten;
- Das Gesetz „Über Wehrpflicht und Wehrdienst“ – damit diejenigen, die aus der Gefangenschaft entlassen wurden, ihren Wehrdienst beenden konnten.
Laut Lubinets wurden die Vorschläge bereits den zuständigen Ausschüssen der Werchowna Rada vorgelegt, eine konkrete Reaktion steht jedoch noch aus. Der Ombudsmann betont, dass dieses Thema öffentliche Aufmerksamkeit erfordere, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.

