In der Ukraine entbrennt eine Debatte über den rechtlichen Status von Zivilisten, die von Russland gefangen genommen und in ihre Heimat zurückgebracht wurden. Die geltende Gesetzgebung sieht gewisse Garantien für Kriegsgefangene vor, für Zivilisten gibt es jedoch keine klaren Regeln, die sie vor Zwangsmobilisierung schützen würden.
Das am 18. Mai 2024 in Kraft getretene Gesetz Nr. 3633-IX legt fest, dass ehemalige Kriegsgefangene das Recht auf Entlassung aus dem Militärdienst haben, wenn sie diesen nicht fortführen wollen, und befreit sie auch von der Zwangsmobilmachung. Dies gilt jedoch nicht für Zivilmänner, die wie Kriegsgefangene gefoltert und unter unzulänglichen Bedingungen festgehalten wurden.
Die Familien der freigelassenen Zivilisten wenden sich an den Ombudsmann der Ukraine und weisen auf die Ungerechtigkeit hin. Sie befürchten, dass die Mobilisierung dieser Überlebenden, die bereits die Gefangenschaft überlebt haben, ihre körperliche und geistige Gesundheit gefährden könnte.
„Zum ersten Mal war die Ukraine mit einer Situation konfrontiert, in der der Aggressorstaat durch die Inhaftierung von Zivilisten gegen die Normen des humanitären Völkerrechts verstößt. „Unser Staat muss eigenständig rechtliche Standards schaffen, die als Beispiel für andere Länder dienen können“, betonte Ombudsmann Dmytro Lubinets.
Um dieses Problem zu lösen, schlägt der Bürgerbeauftragte Änderungen vor an:
- das Gesetz „Über Mobilisierungstraining und Mobilisierung“ – um für aus der Gefangenschaft entlassene Zivilisten einen Aufschub der Mobilisierung vorzusehen;
- des Gesetzes „Über Wehrpflicht und Wehrdienst“ – so dass aus der Gefangenschaft entlassene Personen den Wehrdienst abbrechen konnten.
Laut Lubinets wurden die Vorschläge bereits den Fachausschüssen der Werchowna Rada vorgelegt, es gebe jedoch noch keine konkrete Reaktion. Der Bürgerbeauftragte betont, dass dieses Thema öffentliche Aufmerksamkeit braucht, um den Gesetzgebungsprozess zu beschleunigen.