In der Ukraine wurden neue Anforderungen für Mobilfunkbetreiber eingeführt, die sie dazu verpflichten, die Kommunikation bei Stromausfällen für 10 Stunden statt wie bisher für 4 Stunden bereitzustellen. Diese vom Staatlichen Sonderausschuss für Kommunikation angekündigten Änderungen sind Teil der Bemühungen, die Stabilität von zu gewährleisten Kommunikation in kritischen Situationen.
Den neuen Vorschriften zufolge müssen bis zum 1. Oktober 2024 mindestens 60 % der Basisstationen der Betreiber mit autonomer Notstromversorgung ausgestattet sein. Diese Anforderungen werden schrittweise erhöht: bis zum 1. November auf 70 %, bis zum 1. Dezember auf 80 % und bis Ende Januar 2025 auf 100 %.
Bis zum 1. Dezember 2023 müssen mindestens 25 % der Basisstationen in jeder Region an Generatoren angeschlossen sein, die 72 Stunden lang ohne Strom betrieben werden können. Und ab dem 1. September müssen alle Objekte mit dieser Möglichkeit ausgestattet sein. Dies bedeutet, dass Mobilfunkbetreiber verpflichtet sind, auch bei längeren Netzausfällen einen stabilen Zugang zum Internet und zur Kommunikation zu gewährleisten.
Diese Maßnahmen sind für die Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeiten in der Ukraine von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Zeiten von Krieg und Energiekrisen. Die Sicherstellung der Kommunikation in wichtigen Situationen kann Leben retten. Daher sollen die neuen Anforderungen die Bereitschaft der Bediener für extreme Bedingungen erhöhen.