Um im Jahr 2025 in der Ukraine eine Altersrente zu erhalten, ist das Erreichen des Rentenalters und die entsprechende Versicherungserfahrung erforderlich. Der Anspruch auf eine Rente wird durch das Gesetz der Ukraine „Über die obligatorische staatliche Rentenversicherung“ geregelt. Laut Gesetz wird die Altersrente in Abhängigkeit von der vorhandenen Versicherungserfahrung und dem Alter der Person zugewiesen:
- 60 Jahre alt – mit mindestens 32 Jahren Versicherungserfahrung.
- 63 Jahre alt – mit mindestens 22 Jahren Versicherungserfahrung.
- 65 Jahre alt – mit mindestens 15 Jahren Versicherungserfahrung.
Der Versicherungszeitraum ist der Zeitraum, in dem Beiträge an die Pensionskasse der Ukraine gezahlt werden.
Die Rente wird, sofern altersbedingt möglich, innerhalb von drei Monaten nach Erreichen des Rentenalters an die Pensionskasse übermittelt. Bei solchen Zahlungen erfolgt die Abtretung ab dem auf den Tag der Erreichung des jeweiligen Alters folgenden Tag.
Wenn eine Person über die erforderliche Versicherungserfahrung verfügt und ihre Daten im Versichertenregister eingetragen sind, kann eine Rente automatisch . Dies wird von denjenigen bestätigt, deren Stufe vor 2004 durch die Digitalisierung des Arbeitsbuchs oder anderer Dokumente erworben wurde.
Zu beachten ist, dass die Mindestversicherungshöhe für den Ruhestand im Alter von 60 Jahren ansteigt. Im Jahr 2025 wird er 32 Jahre alt sein, im Jahr 2028 wird er 35 Jahre alt .
Diese Änderungen sind Teil einer Rentenreform, die darauf abzielt, das System stabiler zu machen. Daher ist es wichtig, sich im Voraus um die Zahlung der Beiträge zu kümmern und Ihre Versicherungshistorie zu überprüfen.
Das Rentensystem verändert sich ständig und es ist wichtig, dass sich die Bürger über neue Anforderungen im Klaren sind, um künftig böse Überraschungen zu vermeiden.