Der ukrainische Pensionsfonds teilt mit, dass sich die Regelungen für den Renteneintritt ab dem 1. Januar 2025 geändert haben. Grund dafür ist die Erhöhung der erforderlichen Mindestbeitragszeit für den Rentenbezug mit 60 bzw. 63 Jahren. Diese Neuerung ist Teil der schrittweisen Änderungen im Rahmen der Rentenreform, die bis 2028 andauern wird.
Um mit 60 Jahren in Rente gehen zu können, muss man (unabhängig vom Geschlecht) mindestens 32 Jahre Berufserfahrung in der Versicherungsbranche nachweisen. Mit 63 Jahren besteht Rentenanspruch bei 22 bis 31 Berufsjahren, und bei 15 bis 21 Berufsjahren wird die Rente mit 65 Jahren gezahlt.
„Wer weniger als 15 Jahre Berufserfahrung hat, hat im Alter von 65 Jahren Anspruch auf staatliche Sozialhilfe anstelle von Rentenzahlungen“, stellte der Pensionsfonds fest.
Bis 2028 wird die für den Renteneintritt mit 60 Jahren erforderliche Versicherungsdauer erhöht, und ab dem 1. Januar 2028 wird bei 40 oder mehr Kalenderjahren Versicherungserfahrung automatisch eine Altersrente gewährt, unabhängig vom Alter.
Wir hatten bereits darüber berichtet, wie die Renten ab 2025 berechnet werden. Um die Belastung des Staatshaushalts angesichts des rasanten Rentenwachstums zu verringern, führten die Gesetzgeber, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, einen speziellen Koeffizienten für die finanzielle Nachhaltigkeit ein.
Wir sprachen auch darüber, wie viel Berufserfahrung man benötigt, um mit 60 Jahren in Rente gehen zu können. Bis 2028 werden die Mindestanforderungen an die Berufserfahrung für diejenigen, die mit 60 oder 63 Jahren in Rente gehen möchten, jährlich steigen.

