Im Jahr 2024 müssen die Ukrainer für die erzielten Mehreinnahmen zusätzliche Steuern zahlen. Laut Mitteilung des Staatlichen Steuerdienstes ist hierfür das Ausfüllen einer besonderen Erklärung erforderlich.
Die neuen Anforderungen sehen die Zahlung zusätzlicher Steuern und die Erklärung folgender Einkommensarten vor:
- Bestimmte Einkommensarten erhalten, die zum Zeitpunkt der Zahlung nicht besteuert werden, aber gemäß Abschnitt 168.1.3 der Abgabenordnung der Ukraine nicht von der Besteuerung befreit sind (dazu gehören Schuldenbeträge, deren Verjährungsfrist überschritten ist; gemeinnützige Unterstützung). das über die festgelegte Norm hinausgeht; Zusatzleistungen usw.) .
- Einkünfte von einer Person, die kein Steuerbevollmächtigter gemäß Abschnitt 168.2.1 der Abgabenordnung der Ukraine ist (Erbschaft; Schenkungen; Einkünfte aus der Vermietung von Eigentum an eine andere natürliche Person; Einkünfte aus dem Verkauf (Tausch) von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, usw.).
- Ausländisches Einkommen (Ziffer 170.11.1 der Abgabenordnung der Ukraine).
Darüber hinaus müssen folgende Personen eine Erklärung abgeben:
- Personen, die Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit beziehen, mit Ausnahme derjenigen, die sich für ein vereinfachtes Steuersystem entschieden haben (gemäß Artikel 177 der Abgabenordnung der Ukraine).
- Natürliche Personen, die eine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben (gemäß Artikel 178 der Abgabenordnung der Ukraine).
- Ausländer, die im Berichtsjahr den Status eines Einwohners der Ukraine erworben haben, müssen Einkünfte mit Herkunftsquelle in der Ukraine und ausländische Einkünfte nachweisen (gemäß Abschnitt 170.10.4 der Abgabenordnung der Ukraine).
- Einwohner, die für einen dauerhaften Aufenthalt ins Ausland gehen.
Wichtig zu beachten ist, dass Banken nach verdächtigen Überweisungen Konten sperren können, wenn der Kunde die Herkunft der Gelder nicht nachweisen kann. Darüber hinaus werden Finanzinstitute zunehmend mit Bußgeldern wegen unzureichender Kunden-Due-Diligence und übersehener Verstöße belegt.