In Polen sind die Zahlungen im Rahmen des Sozialhilfeprogramms „800+“ nun direkt von der Beschäftigung der Flüchtlinge und der Schulbildung ihrer Kinder in den örtlichen Schulen abhängig. Ausnahmen gibt es nur für Menschen mit Behinderungen.
Wie die polnische Presseagentur berichtete, können Ausländer, darunter auch Ukrainer, künftig nur noch Leistungen beziehen, wenn sie offiziell beschäftigt sind. Hat eine Person in einem bestimmten Monat nicht gearbeitet, wird die Zahlung automatisch ausgesetzt.
Das Gesetz legt auch ein Mindesteinkommen fest – mindestens 50 % des Mindestlohns. Im Jahr 2025 wird dieses bei 2.333 PLN liegen. Um Leistungen zu erhalten, benötigen Sie außerdem eine PESEL-Nummer. Die polnische Sozialversicherungsanstalt überprüft monatlich die Beschäftigung und den tatsächlichen Aufenthalt von Ausländern im Land.
Parallel dazu werden für erwachsene Bürger der Ukraine Beschränkungen für den Zugang zu bestimmten medizinischen Leistungen eingeführt. Gleichzeitig wurde die Dauer ihres legalen Aufenthalts in Polen bis zum 4. März 2026 verlängert.
Das Programm „800+“ sieht eine monatliche Unterstützung von 800 PLN pro Kind unter 18 Jahren vor. Begünstigt werden polnische Familien sowie Ausländer mit legalem Aufenthaltsstatus. Im August legte der polnische Präsident Karol Nawrocki sein Veto gegen die vorherige Fassung des Gesetzes zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger ein und erklärte, dass nur diejenigen, die tatsächlich in Polen arbeiten, die Zahlungen erhalten sollten.