Polnische Sicherheitskräfte haben 15 ukrainische Staatsbürger aufgrund zahlreicher Gesetzesverstöße zwangsweise in ihre Heimat zurückgeschickt. Nach Angaben des Grenzschutzes wurden diese Personen wiederholt wegen Diebstahls, Raubes und Fahrens unter Alkoholeinfluss strafrechtlich verfolgt.
Zusätzlich zur Abschiebung wird allen abgeschobenen Personen für fünf bis zehn Jahre die Einreise nach Polen untersagt. Einer der Ukrainer wurde auf die Liste der Personen gesetzt, deren Aufenthalt im Land als unerwünscht gilt.
Die Entscheidung über die Zwangsrückführung erfolgte auf Grundlage von Artikel 302 des polnischen Ausländergesetzes, das Fragen der nationalen Sicherheit und des Schutzes der öffentlichen Ordnung regelt.
„Polen ist ein freundliches Land, das Ausländern gegenüber aufgeschlossen ist. Allerdings gibt es und wird es keine Toleranz für Gesetzesverstöße geben, unabhängig von deren Herkunft. Das Ministerium für Innere Angelegenheiten und Verwaltung wird auf Fälle von Verstößen gegen unsere öffentliche Ordnung entschieden reagieren“, sagte die Sprecherin des Ministeriums, Karolina Halecka.
Die Behörden des Landes betonten, dass solche Maßnahmen darauf abzielten, die Sicherheit und öffentliche Ordnung im Land zu schützen und weitere Straftaten zu verhindern.