Polnische Sicherheitskräfte haben 15 ukrainische Staatsbürger wegen zahlreicher Gesetzesverstöße zwangsweise in ihre Heimat zurückgeführt. Laut Grenzschutzbehörde wurden die Betroffenen wiederholt wegen Diebstahls, Raubes und Fahrens unter Alkoholeinfluss angeklagt.
Zusätzlich zur Abschiebung wird allen Abgeschobenen die Einreise nach Polen für 5 bis 10 Jahre verboten. Einer der Ukrainer wurde in die Liste der Personen aufgenommen, deren Aufenthalt im Land als unerwünscht gilt.
Die Entscheidung zur erzwungenen Rückführung wurde auf der Grundlage von Artikel 302 des polnischen Gesetzes „Über Ausländer“ getroffen, der Fragen der nationalen Sicherheit und des Schutzes der öffentlichen Ordnung regelt.
„Polen ist ein gastfreundliches Land, das Ausländern offensteht. Allerdings werden Gesetzesverstöße, unabhängig von der Herkunft, nicht toleriert. Das Innenministerium wird entschieden gegen Verstöße gegen unsere öffentliche Ordnung vorgehen“, erklärte Ministeriumssprecherin Karolina Halecka.
Die Behörden des Landes betonten, dass solche Maßnahmen dem Schutz der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung im Land sowie der Verhinderung weiterer Straftaten dienen.

