Der polnische Senat hat ein neues Gesetz über Ausländer und die Bedingungen für die Unterstützung ukrainischer Staatsbürger gebilligt. 57 Senatoren stimmten dafür, 32 dagegen, es gab keine Enthaltungen. Das Gesetz wurde bereits vom Sejm gebilligt und ist nun endgültig vom Parlament verabschiedet. Es wartet nun auf die Unterschrift von Präsident Karol Nawrocki.
Der stellvertretende Innenminister Maciej Duszczyk erklärte, die Regierung hoffe, das Dokument in seiner jetzigen Fassung unterzeichnen zu können.
Das Dokument verlängert den legalen Aufenthalt ukrainischer Staatsbürger in Polen bis zum 4. März 2026. Gleichzeitig legt das Gesetz neue Bedingungen für den Bezug von Sozialhilfe fest: Diese wird nur noch an Personen gewährt, die in polnischen Schulen arbeiten oder unterrichten. Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern mit Behinderungen.
Darüber hinaus schränkt das Gesetz den Zugang erwachsener Ukrainer zu bestimmten medizinischen Leistungen ein – insbesondere zu medizinischen Rehabilitationsprogrammen, zahnärztlicher Versorgung und bestimmten medizinischen Programmen.
Der vorübergehende Schutz für Ukrainer in Polen gilt ab heute bis Ende September 2025. Sollte Navrotsky das neue Gesetz unterzeichnen, wird die Schutzfrist um weitere anderthalb Jahre verlängert.
Der polnische Präsident hatte zuvor ein anderes Gesetz zur Flüchtlingshilfe mit seinem Veto abgelehnt und argumentiert, dass nur in Polen arbeitende Ukrainer Sozialleistungen und Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten sollten. Umfragen zufolge teilen fast 60 % der polnischen Bevölkerung diese Ansicht.

