In Polen treten ab August neue, strengere Regeln für die Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge in Kraft. Das kürzlich von Senatsausschüssen verabschiedete Gesetz ändert die Schwerpunkte der Unterstützung und verschärft die Kontrolle über die Leistungsempfänger.
Die wichtigste Änderung betrifft die Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen. Ab dem 31. Oktober 2025 wird die Massenunterbringung von Ukrainern in solchen Einrichtungen eingestellt. Ab November können die Gouverneure der Woiwodschaften nur noch bedürftigen Gruppen – Kindern, Rentnern, Menschen mit Behinderungen sowie Frauen über 60 und Männern über 65 ohne Rentenbezug – Unterkunft und Verpflegung gewähren. Der Wohnkostenzuschuss beträgt 15 PLN pro Tag.
Die neuen Bestimmungen sehen außerdem verstärkte Grenzkontrollen und strengere Registrierungspflichten vor. Insbesondere werden Grenzbeamte Fingerabdrücke nehmen, und alle Grenzübertritte werden in einer nationalen Datenbank erfasst. Die Beantragung einer PESEL-Nummer für ein Kind erfordert nun dessen persönliche Anwesenheit.
Das Gesetz sieht zudem weitere Gründe für den Entzug einer Aufenthaltserlaubnis vor, von der Angabe falscher Informationen und einer Scheinehe bis hin zu Versuchen, Migrationsbestimmungen zu umgehen. Die Bearbeitung von Aufenthaltsanträgen hochqualifizierter Arbeitskräfte und langjähriger EU-Bürger kann länger dauern.
Gleichzeitig wird die Unterstützung im Bildungs- und Gesundheitswesen aufrechterhalten. Ukrainische Kinder, die nach Erreichen der Volljährigkeit ein Studium an Universitäten oder eine Berufsausbildung absolvieren, erhalten weiterhin Zahlungen von über 800. Polnische Schulen, die zusätzliche Klassen für Ukrainer eingerichtet haben, können Lehrkräften Überstundenvergütung zahlen.
Für Ärzte aus der Ukraine bleibt das vereinfachte Einstellungsverfahren bis März 2026 bestehen, allerdings werden die Überprüfungen der Qualifikationen und Dokumente strenger.
Die Neuerungen treten zwei Wochen nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft, die vollständige Fassung der Beschränkungen tritt im November in Kraft.

