Ab August gelten in Polen neue, strengere Regeln für die Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge. Das kürzlich von Senatsausschüssen verabschiedete Gesetz verändert den Schwerpunkt der Unterstützung und verschärft die Kontrolle über die Leistungsempfänger.
Die wichtigste Änderung betrifft die Unterbringung in Sammelunterkünften. Ab dem 31. Oktober 2025 wird die Massenunterbringung von Ukrainern in solchen Einrichtungen eingestellt. Ab November dürfen die Woiwodschaftsgouverneure nur noch schutzbedürftigen Gruppen Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellen – Kindern, Rentnern, Menschen mit Behinderungen sowie Frauen über 60 und Männern über 65, die keine Rente beziehen. Das Wohngeld beträgt 15 PLN pro Tag.
Darüber hinaus sehen die neuen Vorschriften verstärkte Grenzkontrollen und strengere Registrierungspflichten vor. Insbesondere werden Grenzbeamte Fingerabdrücke nehmen und alle Grenzübertritte in einer nationalen Datenbank erfassen. Die Beantragung einer PESEL-Nummer für ein Kind erfordert künftig dessen persönliche Anwesenheit.
Das Gesetz sieht zudem zusätzliche Gründe für den Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis vor, von der Angabe falscher Angaben über eine Scheinehe bis hin zu Versuchen, Einwanderungsbestimmungen zu umgehen. Die Bearbeitung von Aufenthaltsanträgen für hochqualifizierte Arbeitnehmer und langfristig in der EU ansässige Personen kann länger dauern.
Gleichzeitig wird die Unterstützung im Bildungs- und Gesundheitswesen aufrechterhalten. Ukrainische Kinder, die nach Erreichen des Erwachsenenalters eine Universität oder Berufsausbildung besuchen, erhalten weiterhin Zahlungen in Höhe von 800+. Polnische Schulen, die zusätzliche Klassen für Ukrainer eröffnet haben, können Lehrern Überstunden bezahlen.
Für Ärzte aus der Ukraine bleibt das vereinfachte Einstellungsverfahren bis März 2026 bestehen, allerdings werden die Überprüfungen der Qualifikationen und Dokumente strenger.
Die Neuerungen treten zwei Wochen nach der offiziellen Veröffentlichung in Kraft, die Beschränkungen treten im November in vollem Umfang in Kraft.