In der Ukraine hat es einen Aufruhr gegeben wegen einer möglichen Unterbrechung der Lieferung von über 100.000 Glasfaser-FPV-Drohnen, die vor einem Monat an das Militär geliefert werden sollten, wie der investigative Journalist Yuriy Nikolov berichtet.
Laut seinen Angaben konnte einer der ukrainischen Drohnenhersteller den Vertrag trotz einer Anzahlung nicht fristgerecht erfüllen. Der Journalist vermutete, die Verzögerung sei auf einen starken Preisanstieg bei Glasfaserkabeln aus China zurückzuführen, der den Hersteller angeblich daran gehindert habe, seinen Verpflichtungen aus den alten Vertragsbedingungen nachzukommen.
Das ist eine beträchtliche Menge – über 100.000 Drohnen, die den Bedarf der Front für mehrere Monate decken sollten. Insbesondere wird eine Richtlinie von 30.000 Einheiten pro Monat genannt – genau diese Menge wird zur Abschreckung des Feindes benötigt.
Gleichzeitig räumt der Journalist ein, dass die Lage kein vollständiges Bild der Öffentlichkeit vermittelt. Seinen Angaben zufolge gibt es in einigen Militäreinheiten bereits Lieferrückstände, jedoch liegen keine offiziellen, verallgemeinerten Daten vor. Die Beschaffungsbehörde des Verteidigungsministeriums dementiert Informationen über großflächige Verzögerungen und betont, dass keine Beschwerden vonseiten der Militäreinheiten vorliegen.
Laut Nikolov betrachtet der Hersteller selbst den Skandal als Teil eines Wettbewerbskampfes und einer Desinformationskampagne. Der Journalist betont seinerseits, dass das Problem im Mangel an offenen Daten liege, die im Streit zwischen den Parteien als Entscheidungsgrundlage dienen könnten.
Es gab auch Kritik am Beschaffungssystem, insbesondere an der Funktionsweise der von der Führungsebene der Verteidigungsbeschaffungsbehörde implementierten „Punktkette“. Bislang gibt es jedoch keine offizielle Bestätigung für strukturelle Mängel im System.
Die Situation ist weiterhin Gegenstand öffentlicher Debatten. Die Beteiligten äußern einander widersprechende Einschätzungen – von Behauptungen über einen erheblichen Lieferrückstand bis hin zu Zusicherungen, dass die vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarungen erfüllt werden.

