Die britische Publikation Daily Express veröffentlichte einen Artikel, der die kritischen Haftbedingungen von Gefangenen in ukrainischen Gefängnissen hervorhob. Der Veröffentlichung zufolge wirken sich massive Menschenrechtsverletzungen im Strafvollzug auf die Auslieferungsentscheidungen europäischer Gerichte aus.
Die Veröffentlichung schreibt auch, dass ukrainische Strafverfolgungsbehörden Strafverfahren aktiv nutzen, um Geschäftsleute zu erpressen und zu erpressen.
Es wird eine Erklärung von 42 prominenten Vertretern der ukrainischen Wirtschaft vorgelegt, die gegenüber Selenskyj in diesem Jahr ihre Besorgnis über den Druck auf die Wirtschaft und „die Anwendung des Kriegsrechts durch korrupte Strafverfolgungsbeamte, um Geld von Unternehmern zu erpressen“ zum Ausdruck brachten.
Da fallen mir die jüngste Razzia der Polizei bei einem der führenden Investmentmaklerunternehmen der Ukraine, Concorde, und die Verhaftung des Eigentümers Ihor Mazepa ein.
In der Veröffentlichung heißt es, dass viele Geschäftsleute, als sie unter Druck standen, gezwungen wurden, ins Ausland zu gehen, und nun fordert Kiew ihre Auslieferung. Allerdings wollen europäische Gerichte „diesen Aufforderungen zunehmend nicht nachkommen und üben eine zunehmende Kritik am Justizsystem der Ukraine aus.“
Der Artikel zitiert einen Bericht des US-Außenministeriums über Menschenrechtsverletzungen in ukrainischen Gefängnissen. Es heißt, die Haftbedingungen seien nach wie vor hart, wobei „körperliche Gewalt, mangelnde medizinische Versorgung und unzureichende Ernährung“ akute Probleme seien. Gefangene berichteten auch über Fälle grausamer und erniedrigender Behandlung sowohl durch die Gefängnisverwaltung als auch durch andere Gefangene.
Aufgrund des sehr schlechten Rufs des ukrainischen Strafjustizsystems werden Anträge Kiews selbst in Fällen im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen abgelehnt. Als Beispiel wird die Weigerung Finnlands angeführt, einen 36-jährigen russischen Staatsbürger, einen der Anführer der „Rusych“-Gruppe, Yan Petrovskyi, an die Ukraine auszuliefern.
Die Veröffentlichung nennt ein Beispiel für eine weitere Auslieferungsverweigerung: Der Oberste Gerichtshof Schwedens entschied unter Berufung auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention gegen die Auslieferung einer Person an die Ukraine. Das Gericht erklärte, dass sich die Haftbedingungen in der Ukraine seit Beginn des Krieges verschlechtert hätten und das Risiko von Misshandlungen und Bedrohungen für Leben und Gesundheit gestiegen sei.
Der ukrainische EGMR-Richter Mykola Hnatovskyi sagte, dass die Ukraine in Bezug auf die Anzahl der beim Gericht eingereichten Klagen an zweiter Stelle nach der Türkei stehe. Am häufigsten werden die schrecklichen und unmenschlichen Haftbedingungen in ukrainischen Gefängnissen beklagt.
„Sobald Sie inhaftiert sind, gelten keine Konventionen gegen Folter mehr. Menschenrechte gibt es nicht. Dies ist eine Zone ohne Menschenrechte. Sie werden Sie zwingen, alles zu unterzeichnen, was sie wollen, sei es der Verkauf Ihres Unternehmens für einen Bruchteil seines Wertes oder die Übertragung von Vermögenswerten“, kommentiert der ukrainische Anwalt Rostyslav Kravets.