In letzter Zeit kommt es immer häufiger zu Situationen, in denen Supermarktkäufer mit Verletzungen ihrer Rechte rechnen müssen. Die oft ausgelagerten Sicherheitskräfte in Geschäften haben kein Recht, Verbraucher für beschädigte Waren bezahlen zu lassen. Solche Handlungen stellen einen groben Verstoß gegen das Gesetz dar und können Anlass sein, die Polizei zu rufen.
Verbraucherschutzexperten betonen, dass Käufer das Recht haben, Fragen im Zusammenhang mit Waren nur mit Verkäufern oder der Geschäftsleitung zu besprechen, nicht mit Sicherheitspersonal. Wenn die Verpackung des Produkts beschädigt ist, liegt die Verantwortung beim Unternehmen und nicht beim Käufer. Wenn der Wachmann dennoch die Zahlung für das beschädigte Produkt verlangt, hat der Verbraucher das Recht, die Einsicht in die Videoaufnahmen der Überwachungskameras zu verlangen und sich gegebenenfalls an die Polizei zu wenden.
Was tun, wenn Sie für ein beschädigtes Produkt bezahlen müssen? Verbraucher müssen sich aktiv für die Wahrung ihrer Rechte einsetzen: das Ansehen von Videos verlangen, sich an die Filialleitung wenden und gegebenenfalls die Polizei rufen.
Ein weiteres häufiges Problem ist außerdem die Weigerung der Kassierer, bestimmte Geldstücke zu akzeptieren. Laut Gesetz sind Kassierer verpflichtet, Banknoten und Münzen aller Nennwerte anzunehmen und die Verfügbarkeit des erforderlichen Geldes in der Kasse selbstständig zu überwachen. Verweigert die Kassiererin die Annahme von Geld mangels Wechselgeld, stellt dies einen Verstoß und einen Reklamationsgrund dar.
Experten betonen, dass das Problem „keine Reste“ kein Problem des Käufers, sondern des Kassierers sei. Sollte die Kassiererin die Zahlung weiterhin verweigern, sollten Sie sich an die Filialleitung wenden.
Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können sich Kunden wirksam vor illegalen Forderungen und Verstößen in Supermärkten und Geschäften schützen.