Oleksandr Kushniruk, Leiter der Buchungsabteilung des regionalen Kulturzentrums Saporischschja, erhielt 2024 als Angehöriger des Militärs mit einer Behinderung der Gruppe II eine Entschädigung in Höhe von 3,2 Millionen UAH aus dem Haushalt der Stadt Chmelnyzkyj. Mit diesem Geld erwarb er eine 124,8 m² große Wohnung in einem zehnstöckigen Gebäude am Stadtrand von Chmelnyzkyj.
Dies wurde durch seine Erklärung und Auszüge aus dem Grundbuch bekannt, die von Journalisten der Zeitung Glavkom geprüft wurden.
Das Haus war zu gleichen Teilen auf Kushniruk selbst, seine Frau und seine beiden Töchter eingetragen. Das Haus mit Blick auf das Arboretum wurde 2011 erbaut und ist laut Angaben der Eigentümergemeinschaft bereits seit Längerem in Betrieb.
Wer ist Oleksandr Kushniruk?
Im Jahr 2022 war er Kompaniechef des 19. Schützenbataillons und ist heute Beamter im Zentralen Militärbezirk der Oblast Saporischschja. Neben seinem Militärdienst arbeitete Kushniruk auch im forensischen Zentrum Chmelnyzkyj des Innenministeriums, wo er im vergangenen Jahr 306.000 UAH verdiente. Sein offizielles Einkommen im Jahr 2024 umfasst insgesamt:
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261 Tausend UAH Gehalt im CCC,
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360.000 UAH Rente
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100.000 UAH Entschädigung für vorübergehende Unterbringung von Binnenvertriebenen,
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26.000 UAH Subvention.
Neben der Wohnung im Neubau besitzt die Familie Kushniruk drei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 6,1 Hektar, von denen zwei nach Beginn der großflächigen Invasion erworben wurden. Sie besitzen außerdem einen Dodge Journey Crossroad aus dem Jahr 2017, dessen Wert Kushniruk auf 215.000 UAH schätzt, obwohl der Marktwert eines solchen Fahrzeugs derzeit bei 700.000 UAH liegt.
Gleichzeitig gab der Beamte laut seiner Erklärung keine Ersparnisse an – weder in bar noch auf Bankkonten.
Der Leiter der OVA Chmelnyzkyj, Serhij Tjurin, gab bekannt, dass im Jahr 2024 159 Familien von Veteranen und Angehörigen der Streitkräfte Entschädigungen für den Kauf von Wohnraum in Höhe von insgesamt über 360 Millionen UAH erhalten haben. Bei der Vergabe der Unterstützung werden Personen mit Behinderung oder Familienangehörige Verstorbener bevorzugt.

