Unter welchen Bedingungen kann ein Vollzeitstudent mobilisiert werden?

Ab dem 1. September 2024 tritt in der Ukraine gemäß Gesetz Nr. 10449, das am 18. Mai in Kraft trat, ein neues System zur Studentenmobilisierung in Kraft. Dieses Gesetz führt wichtige Änderungen im Mobilisierungsprozess ein, insbesondere in Bezug auf Studierende von Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen.

Stundung für Studierende:

Nach dem neuen Gesetz können die meisten Studenten vom Militärdienst befreit werden und müssen sich freiwillig zum Wehrdienst melden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen zu beachten.

Die wichtigsten Bedingungen für eine Verschiebung:

  1. Studienform: Studierende, die an Hochschulen oder Berufsschulen ein Vollzeit- oder Doppelstudium absolvieren, können eine Studienzeitstundung beantragen. Dies gilt auch für diejenigen, die ihren ersten Hochschulabschluss oder einen höheren Abschluss als ihren vorherigen anstreben.
  2. Ausgenommen von der Wehrpflicht sind: Assistenzpraktikanten, Masterstudenten und Doktoranden, unabhängig von der Studienform (staatlich gefördert oder befristet), von der Wehrpflicht.
  3. Lehrkräfte: Wissenschaftliche und wissenschaftlich-pädagogische Mitarbeiter von Hochschulen, Fachschulen, Colleges und Forschungseinrichtungen mit einem wissenschaftlichen Abschluss sind von der Mobilmachung befreit. Lehrkräfte an Berufsschulen können eine Befreiung vom Dienst erhalten, wenn sie an ihrem Hauptarbeitsort mindestens 75 % ihres Arbeitspensums leisten.

Wann ist eine Mobilisierung der Studierenden möglich?

Studenten können in folgenden Fällen die Befreiung vom Wehrdienst verweigert und zum Militärdienst eingezogen werden:

  1. Studienform: Wenn der Student abends oder in Teilzeit studiert.
  2. Bildungsniveau: Wenn der Student nicht seine erste Hochschulbildung erhält oder eine niedrigere Bildung erhält als zuvor.
  3. Verweigerung der Teilnahme an der Ausbildung: Wenn ein Student die Teilnahme an der allgemeinen militärischen Ausbildung verweigert, kann er von der Bildungseinrichtung verwiesen werden.

Sonderfälle:

Studierende, die während der Semesterferien den Studiengang wechseln, behalten das Recht auf Studienaufschub. Beginnt ein Studierender jedoch im Rahmen einer Zulassungskampagne während der Semesterferien ein neues Studienjahr, gilt er nicht als immatrikuliert und kann zum regulären Studienbeginn aufgefordert werden.

Studenten über 30 Jahre:

Derzeit ist der Gesetzentwurf, der männlichen Studenten über 30 das Recht auf Wehrdienstaufschub entziehen soll, noch nicht verabschiedet. Daher werden Männer, die im Jahr 2024 ein durchgehendes erstes Hochschulstudium absolvieren, auch wenn sie über 30 Jahre alt sind, nicht zum Wehrdienst verpflichtet.

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