Kunden der PrivatBank begannen sich massenhaft über die Sperrung der virtuellen Karten von „Natskeschbek“ zu beschweren, die für den Erhalt finanzieller Unterstützung im Rahmen des staatlichen Programms „Winter is Support“ geöffnet waren. Die Bank erklärte, dass die Beschränkungen mit Vollstreckungsverfahren zusammenhängen und erklärte, wie Kunden wieder Zugang zu Geldern erhalten könnten.
Dies wird auf dem Portal des Finanzministeriums gemeldet.
Die staatliche „PrivatBank“ begann aufgrund eines Exekutivverfahrens mit der Sperrung der virtuellen Karten von „Natskeschbek“, die für die Teilnahme am Programm „Winter is Support“ ausgestellt wurden. Eine der Beschwerden des Kunden betrifft die Situation, dass die Bank nicht nur die virtuelle Karte, sondern auch andere Kundenkonten gesperrt hat.
Der Kunde sagte, er habe eine „Natskeschbek“-Karte eröffnet, um 1.000 Griwna finanzielle Unterstützung zu erhalten, aber die Bank habe sie gesperrt und verwies auf die Festnahme wegen Schulden, die der Mann für unbegründet halte. Er warf der Bank auch Unehrlichkeit vor.
Offizielle Position der PrivatBank
Die PrivatBank antwortete auf die Beschwerden mit der Begründung, dass sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handelt und die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Geldern auf der Grundlage von Schreiben des Exekutivdienstes erfüllt.
„Das bedeutet, dass Sie eine Schuld gegenüber dem Exekutivdienst haben. Wenden Sie sich an den Testamentsvollstrecker, um dieses Problem zu lösen“, erklärte die Bank.
Die Einrichtung wies darauf hin, dass die Beschränkungen nur nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung über die Aufhebung der Festnahme aufgehoben werden können. Gemäß dem Verfahren muss die Bank das Konto innerhalb von 3-10 Tagen nach Erhalt der Unterlagen entsperren.
So entsperren Sie Gelder
Um die Beschlagnahme zu beseitigen, benötigen Kunden:
- Wenden Sie sich an den Exekutivdienst oder den privaten Testamentsvollstrecker, der das Verfahren eingeleitet hat.
- Im Falle einer Begleichung der Schulden besorgen Sie sich ein amtliches Dokument über die Aufhebung der Beschlagnahme.
- Reichen Sie dieses Dokument bei der Bank ein, um die Konten freizugeben.
Die PrivatBank weist darauf hin, dass für sie die NBU-Resolution Nr. 22 vom 21. Januar 2004 gilt, die das Verfahren zur Erfüllung der Anforderungen an leitende Dienstleistungen regelt.