Die ukrainische Regierung hat eine wichtige Entscheidung zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen von Binnenvertriebenen getroffen. Gemäß den neuen Änderungen des Verfahrens zur Bildung von Wohnungsfonds für den vorübergehenden Aufenthalt, zur Buchführung und Bereitstellung solcher Unterkünfte für Binnenvertriebene, die vom Ministerkabinett der Ukraine verabschiedet wurden, ist die Räumung dieser Bevölkerungsgruppen aus vorübergehenden Unterkünften nun verboten (Resolution Nr. 495 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 29. April 2022).
Dies wurde vom offiziellen Kanal des Ministeriums für die Wiedereingliederung der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine gemeldet.
Mit dieser Entschließung sollen bestimmten Kategorien von Binnenvertriebenen zusätzliche Garantien gewährt werden, um ihre Zwangsräumung aus provisorischen Unterkünften während der Zeit des Kriegsrechts und für 6 Monate nach dessen Beendigung oder Aufhebung zu verhindern.
Somit unterliegen Binnenvertriebene, die zu besonders schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen gehören, nicht der in Absatz 8 des ersten Teils von Artikel 9 des ukrainischen Gesetzes „Über die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten von Binnenvertriebenen“ vorgesehenen Beschränkung der Aufenthaltsdauer.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderungen darauf abzielen, die Garantien des rechtlichen und sozialen Schutzes für Binnenvertriebene zu stärken.
Der Entwurf des betreffenden Dokuments wurde vom Ministerium für Reintegration in Umsetzung des ukrainischen Gesetzes Nr. 3446-ИХ vom 8. November 2023 „Über Änderungen des ukrainischen Gesetzes „Über die Gewährleistung der Rechte und Freiheiten von Binnenvertriebenen“ hinsichtlich bestimmter Fragen der Bereitstellung von Wohnraum für Binnenvertriebene erarbeitet.“.

