Danylo Hetmantsev, Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses für Finanzen, Steuern und Zollpolitik, erklärte, die aktuelle Rentenformel in der Ukraine sei ungerecht und widerspreche internationalen Normen. Seinen Angaben zufolge entspricht das ukrainische Rentensystem nicht dem Übereinkommen Nr. 102 der Internationalen Arbeitsorganisation über Mindeststandards für die soziale Sicherheit.
Der internationale Standard sieht vor, dass die Rente nach 30 Jahren Berufserfahrung mindestens 40 % des Gehalts betragen sollte. In der Ukraine beträgt die Rente nach 30 Jahren Berufserfahrung jedoch nur 30 % des Gehalts. Das heißt, ein Jahr Berufserfahrung wird lediglich mit 1 % der Rentenersatzleistung angerechnet. Selbst mit 35 Jahren Berufserfahrung erhalten Ukrainer nur 35 % ihres Gehalts anstatt der garantierten 40 %, was die Rente in der Praxis um weitere 5 % reduziert.
Ein weiterer Faktor für die Unterbewertung von Renten ist laut Hetmantsev die Verwendung des Durchschnittsgehalts der letzten drei Jahre anstelle des aktuellen Gehalts zum Zeitpunkt des Renteneintritts. Dies führt zu einer zusätzlichen Reduzierung der Zahlungen um etwa 14 %. Insgesamt können die Verluste ukrainischer Rentner aufgrund der Unvollkommenheit der Berechnungsformel bis zu 19 % der potenziellen Rente betragen.
Der ukrainische Minister für Sozialpolitik, Familie und Einheit, Denys Ulyutin, merkte an, dass die Einführung eines obligatorischen kapitalgedeckten Rentensystems derzeit verfrüht sei, da der Finanzmarkt des Landes nicht bereit sei, die Gelder solcher Fonds effektiv anzulegen.

