Die Rentenbedingungen in der Ukraine variieren je nach Dauer der Versicherungsbeiträge. Bürger, die das Rentenalter erreicht haben, aber nicht über die erforderliche Mindestbeitragszeit verfügen, unterliegen möglicherweise geringen Einschränkungen und erhalten unter Umständen nur Sozialhilfe.
Um altersbedingt in Rente gehen zu können, müssen Ukrainer nicht nur 60 Jahre alt sein, sondern auch über die erforderliche Berufserfahrung verfügen. Doch was geschieht mit denjenigen, die schwarz gearbeitet haben? Wir haben herausgefunden, welche Zahlungen diese Bürger im Jahr 2025 erhalten werden.
Nach ukrainischem Recht sind für den Bezug von Rentenleistungen mindestens 15 Jahre Versicherungserfahrung erforderlich. Andernfalls kann man eine Sozialrente oder staatliche Unterstützung erhalten.
Sozialrente für Ukrainer
Eine Sozialrente wird an Personen gezahlt, die das Rentenalter erreicht haben, aber nicht die erforderliche Beitragszeit nachweisen können. Ihre Höhe entspricht dem Existenzminimum für Erwerbsunfähige. Derzeit beträgt sie 2.093 Hrywnja, könnte aber bis 2025 – abhängig von der Inflationsrate und der wirtschaftlichen Lage in der Ukraine – auf 2.500 bis 3.000 Hrywnja steigen.
Hilfe für Menschen ohne Erfahrung
Ukrainer ohne Berufserfahrung und zusätzliche Einkommensquellen können bei den Sozialversicherungsbehörden einen Antrag auf Bedürftigkeitsbeihilfe stellen. Die Höhe der Beihilfe wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem Gesamteinkommen der Familie. Die Sozialrente hingegen ist weder vom Gehalt noch von Beiträgen zur Rentenversicherung abhängig.
Zur Erinnerung: Einige ukrainische Rentner können im Rahmen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen eine Sonderzulage erhalten. Dafür müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen, unter anderem in Gebieten mit aktiven oder potenziellen Kampfhandlungen leben.
Der Pensionsfonds hatte zuvor mitgeteilt, dass bestimmte Rentner Zahlungen von bis zu 50 % oder mehr ihres vorherigen Gehalts erhalten können. Es handelt sich dabei um monatliche lebenslange Zahlungen, die Richter an lokalen Gerichten, Berufungsgerichten und Obersten Gerichten erhalten.

