In der Ukraine haben Rentner in schwierigen Lebenslagen Anspruch auf zusätzliche Zahlungen zu ihrer Grundrente. Der Staat zahlt Bürgern, die ständiger Pflege bedürfen oder allein leben, eine Zulage von bis zu 1.000 Hrywnja. Diese Zahlungen sind Teil der staatlichen Unterstützung für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen und dienen deren Verbesserung.
Bestimmte Gruppen ukrainischer Rentner erhalten unter Umständen zusätzliche staatliche Leistungen. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach dem für das laufende Jahr festgelegten Existenzminimum für Erwerbsunfähige. Die Einzelheiten dieser zusätzlichen Leistungen wurden auf dem Portal „Über die Rente“ beschrieben.
Renten in der Ukraine und zusätzliche Zahlungen
Das Portal wies darauf hin, dass Bürger über 80 Jahre, die staatliche Sozialhilfe für Pflege benötigen, Anspruch auf zusätzliche Zahlungen haben. In diesem Fall erhalten sie einen Rentenzuschlag in Höhe von 40 % des Existenzminimums für Behinderte. Im Jahr 2024 beträgt dieser Zuschlag 944,4 UAH (40 % von 2361 UAH). Dies ist in der Verordnung Nr. 261 des Ministerkabinetts vom 2. April 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) festgelegt.
Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt einer Rentenzulage erfüllt sein?
- Alter über 80 Jahre;
- in einem Haushalt ohne andere Verwandte oder Betreuungspersonen leben;
- Die medizinische Kommission kommt zu dem Schluss, dass sie ständiger Betreuung bedürfen
- eine Altersrente erhalten.
Rentenzuschuss – so beantragen Sie ihn:
- einen Antrag auf Rentenzuschuss an die Pensionskasse (PFU) stellen und bestimmte Unterlagen beifügen;
- Als Unterlagen für den Bezug der Beihilfe gelten ein Gutachten einer medizinischen Beratungskommission, aus dem hervorgeht, dass die Person ständiger Pflege bedarf, ein Reisepass mit Identifikationscode sowie ein Auszug aus dem PFU, aus dem hervorgeht, dass die Beihilfe noch nicht bezogen wurde.
Wer hat Anspruch auf eine Zulage?
Die Resolution, die sich mit Zulagen für über 80-Jährige befasst, nennt weitere Personengruppen, die Anspruch auf zusätzliche Pflegeleistungen haben. Dazu gehören Menschen mit einer kriegsbedingten Behinderung der Gruppe I sowie bestimmte Gruppen von Langzeitrentnern. Die Höhe der zusätzlichen Leistungen beträgt je nach den in Absatz 18 der Resolution des Ministerkabinetts aufgeführten Normen 15 bis 100 %.
Wir haben bereits über 80-jährige Ukrainer gesprochen, die Anspruch auf eine weitere Rentenzulage haben. Diese Zulage wird gewährt, wenn die Rente unter 10.340 UAH liegt. In diesem Fall erhalten sie einen Zuschlag von 570 UAH. Darüber hinaus gelten besondere Regelungen für Bürger, die am 1. März 2024 in Rente gegangen sind und 30 bis 35 Rentenjahre vorweisen können. Gemäß ukrainischem Recht müssen sie eine Rente von mindestens 3.370 UAH beziehen.
Wir erinnern Sie daran, dass die Renten in der Ukraine ab März 2025 indexiert werden und einige Rentner eine Erhöhung von bis zu 1.500 UAH erhalten werden. Das Ministerium für Sozialpolitik teilte mit, dass einige Ukrainer zusätzliche Zahlungen erhalten, wenn ihre Rente unter einem bestimmten Mindestbetrag liegt.

