Richter Blokhin hat die Konten und Immobilien seiner Frau in der Russischen Föderation nicht deklariert

Die Zweite Disziplinarkammer des Obersten Justizrats hat ein Disziplinarverfahren gegen Anatoli Blochin, Richter am Ersten Verwaltungsberufungsgericht, eingeleitet. Die Entscheidung erfolgte aufgrund einer Beschwerde von Tatjana Tschyschyk, einer Anwältin der Nichtregierungsorganisation „Automaidan“.

Die Beschwerde besagt, dass die Ehefrau des Richters, Tatjana Sergjewna (geb. 28. Januar 1973), die russische Staatsbürgerschaft besitzt, Immobilien im vorübergehend besetzten Gebiet der Krim besitzt und über Vermögenswerte in russischen Rubel verfügt. Diese Angaben werden durch öffentlich zugängliche Quellen und offizielle staatliche Webseiten der Russischen Föderation bestätigt. Insbesondere erhielt die Ehefrau im Suchdienst des russischen Finanzamts eine Steuernummer auf Grundlage ihres russischen Passes und ist seit Oktober 2017 als Beitragszahlerin für Versicherungen registriert.

Richter Blokhin machte in seiner Vermögenserklärung für 2024 keine Angaben zum Wohnsitz seiner Frau auf der Krim, zum Vorhandensein von Konten bei russischen Banken und zur Nutzung von Immobilien im besetzten Gebiet.

Der Richter selbst erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, er habe weder von der russischen Staatsbürgerschaft noch vom Vermögen seiner Frau gewusst und keinen Zugriff auf die entsprechenden Datenbanken gehabt. Er merkte an, die Argumente in der Klage beruhten auf Annahmen, die weder bestätigt noch widerlegt werden könnten.

Der ukrainische Sicherheitsdienst meldete, dass ein Auszug aus dem russischen Steuerzahlerregister die Staatsbürgerschaft einer Person belegt, deren persönliche Daten mit denen von Blokhins Ehefrau übereinstimmen. Der Grenzschutz bestätigte, dass der Richter zwischen 2017 und 2021 wiederholt den Grenzübergang Tschongar auf die annektierte Krim passierte. Die Ehefrau des Richters reiste im Juni 2018 auf die Krim; ihre Rückkehr in das besetzte Gebiet wurde nicht registriert.

In Blokhins Gerichtsakte befindet sich ein Fragebogen vom 28. Februar 2018, in dem er als tatsächlichen Wohnsitz seiner Frau und seiner Kinder eine Siedlung in der Autonomen Republik Krim angab.

Derzeit prüft der Oberste Justizrat weiterhin das Disziplinarverfahren und wird über eine mögliche Strafverfolgung des Richters entscheiden.

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