Ab dem 18. Mai 2024 ist in der Ukraine die Zahl der Personen gestiegen, die nach dem neuen Mobilmachungsgesetz das Recht haben, Vorladungen zuzustellen. Neben Vertretern der territorialen Beschaffungszentren (TCC) erhielten auch andere Personengruppen das Recht, Vorladungen zuzustellen.
Einschließlich:
- Vertreter der Strukturgliederungen der Bezirks- und Stadtstaatsverwaltungen, Militärverwaltungen.
- Vertreter der Exekutivorgane von Dorf-, Siedlungs-, Stadt- und Bezirksräten in Städten.
- Leiter von Institutionen (Organisationen) oder natürlichen Personen – Unternehmer, die Dienstleistungen für die Verwaltung von Mehrfamilienhäusern erbringen, oder Vorstandsvorsitzende von Eigentumswohnungen und Meldegruppen.
- Vertreter von Unternehmen, Institutionen, Organisationen, Bildungseinrichtungen am Arbeits- oder Studienort.
Außerdem haben Vertreter der zuständigen Geheimdienstabteilung des SBU für Reservisten und Wehrpflichtige das Recht, Vorladungen im gesamten Gebiet der Ukraine zuzustellen.
Alle diese Personen müssen über eine besondere Bescheinigung der Leiter der zuständigen staatlichen Institutionen verfügen, die ihr Recht zur Zustellung von Vorladungen bestätigt. Sie können Vorladungen 24 Stunden am Tag an der Adresse des Wohn-, Arbeits-, Studienorts, an öffentlichen Orten sowie an Kontrollpunkten und anderen dafür vorgesehenen Orten zustellen.
Gesetzesänderungen ermöglichen eine Erhöhung der Zahl der Personen, die an der Erfüllung von Mobilisierungsaufgaben beteiligt werden können, was einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Landes darstellt.