Die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hat beim Obersten Antikorruptionsgericht Klage eingereicht, um die Vermögenswerte des Leiters der Staatlichen Umweltinspektion des Gebiets Donezk für unbegründet erklären zu lassen. Das Vermögen hat einen Wert von über 8 Millionen Hrywnja und kann als Staatseinnahmen eingezogen werden.
Laut NACP haben die Ehefrau des Beamten und eine ihm nahestehende Person im Zeitraum 2019–2024 mehrere teure Autos gekauft:
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Audi A8 (ab 2008),
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Toyota Avensis (ab 2013),
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Volkswagen Tiguan (2019 und 2024),
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Toyota Land Cruiser Prado 150,
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Audi Q8 (ab 2021),
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BMW X5 (ab 2022).
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass einige der Fahrzeuge angeblich zu niedrigen Preisen – unter dem Vorwand des Fahrzeugverkaufs – erworben worden waren. Gleichzeitig waren mehrere Fahrzeuge offiziell auf eine dem Anzeigenerstatter nahestehende Person zugelassen, die nicht einmal einen Führerschein besaß. Tatsächlich wurden die Fahrzeuge vom Beamten selbst und seiner Ehefrau genutzt.
Eine Analyse der Einnahmen und Ausgaben des Paares ergab, dass ihnen die legalen Mittel für solche Anschaffungen fehlten. Insbesondere in den Jahren 2021 und 2024 wies die Familie keinerlei Einkünfte aus, die die Herkunft dieser Vermögenswerte erklären könnten.
Sollte der Oberste Gerichtshof der Ukraine die Schlussfolgerungen der Nationalen Antikorruptionskommission bestätigen, können alle oben genannten Fahrzeuge gemäß Artikel 290 der ukrainischen Zivilprozessordnung zugunsten des Staates beschlagnahmt werden.

