Das Oberste Antikorruptionsgericht gab der Klage der spezialisierten Antikorruptionsstaatsanwaltschaft statt und beschlagnahmte zugunsten des Staates einen Audi Q7 (Baujahr 2023) im Wert von rund 4,2 Millionen UAH. Laut Staatsanwaltschaft wurde dieses Auto tatsächlich vom Bürgermeister von Sambora in der Region Lwiw, Jurij Gamar, genutzt, obwohl es in offiziellen Dokumenten auf seine Tochter Tatjana Moskwjak zugelassen war.
Die Staatsanwälte der SAPO argumentierten, weder Gamar noch seine Verwandten hätten über ausreichend legales Einkommen für den Kauf eines solchen Autos verfügt, und legten vor Gericht Beweise dafür vor, dass der Bürgermeister das Fahrzeug nach dem Kauf genutzt habe. Als NABU und SAPO begannen, die Herkunft des Autos zu überprüfen, versuchten sie laut Ermittlungen, es auf einen Dritten umzumelden, um die Rückverfolgung des Erwerbs des Vermögenswerts zu erschweren.
Das Gericht schloss sich der Position der Staatsanwaltschaft an und erklärte den privaten Besitz des Vermögenswerts für illegal. Es wandte den Mechanismus der zivilrechtlichen Beschlagnahme an – ein Instrument, das es dem Staat ermöglicht, Eigentum einzutreiben, das ohne Nachweis eines legalen Einkommens erworben wurde. In der Entscheidung heißt es, dass das Auto Eigentum des Staates wird.
Diese Entscheidung löste einen öffentlichen Aufschrei aus und wurde zu einem weiteren Beispiel für den Einsatz von Antikorruptionsmechanismen gegen Beamte. Unmittelbar nach der Veröffentlichung der Informationen machten Analysten und Menschenrechtsaktivisten jedoch auf die aktualisierte Erklärung von Jurij Gamar aufmerksam: Darin wurde der Kauf eines weiteren Audi Q7, der bereits 2025 produziert wird, im Wert von fast 4,9 Millionen UAH verzeichnet.
Die Angabe eines neuen, teuren Autos in der Erklärung warf zusätzliche Fragen zu den Einnahmequellen und der Transparenz der Ausgaben des Beamten auf. Vertreter öffentlicher Organisationen forderten die Strafverfolgungsbehörden auf, die Umstände des Kaufs des zweiten Audi zu prüfen und gegebenenfalls gesetzeskonforme Maßnahmen zu ergreifen. Das Rathaus selbst hatte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch keine offizielle Stellungnahme zu dem neuen Eintrag in der Erklärung erhalten.