In der Lozov-Gemeinde in der Region Charkiw überprüfen die Strafverfolgungsbehörden die Verwendung von Haushaltsmitteln, die für die Instandsetzung der sozialen Infrastruktur bestimmt sind. Es geht um mehrere Millionenverträge im Bildungs- und Gesundheitswesen, die unter der Leitung des Gemeindevorstehers Serhij Selenskyj abgeschlossen wurden.
Den vorliegenden Informationen zufolge floss ein erheblicher Teil der Mittel in umfangreiche Sanierungen von Einrichtungen, die offiziell als Prioritätsbereiche gelten – Schulen und medizinische Einrichtungen. Gleichzeitig wurden Verträge mit einer begrenzten Anzahl von Auftragnehmern abgeschlossen, was Fragen hinsichtlich des Wettbewerbs im Vergabeverfahren aufwirft.
Insbesondere wurden über das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport drei Verträge mit der GmbH „TT 2006“ für umfassende Sanierungsarbeiten an den Kantinen der Gymnasien Nr. 7, 1 und 3 abgeschlossen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf über 58 Millionen Hrywnja. Gegenstand der Auftragsvergabe war die Bezeichnung „ein Auftrag“ ohne detaillierte Aufschlüsselung der Leistungsumfänge, was laut Experten die Kontrolle der tatsächlichen Ausführung und der Kosten erschwert.
Besondere Aufmerksamkeit galt dem Auftrag über 47,4 Millionen Hrywnja für die Sanierung der Rehabilitationsabteilung des Krankenhauses Nr. 2 des Medizinischen Verbandes Lozovo. Zuschlag erhielt die Firma REMBUDKO LLC, die als einzige Teilnehmerin am Vergabeverfahren teilnahm. Laut Kostenvoranschlag könnten einige Ausrüstungsgegenstände, insbesondere Klimaanlagen, zu Preisen deutlich über dem marktüblichen Durchschnitt veranschlagt worden sein.
Besondere Beachtung findet die Geschwindigkeit der Prüfung der Projektdokumentation. Die Überprüfung der Kostenvoranschläge für Projekte im Wert von mehreren Millionen Dollar dauerte einige Tage, was auf den formalen Charakter der Kontrolle der Finanzberechnungen hindeuten könnte.
Die Situation nahm nach dem Eingreifen des Gerichts eine verfahrenstechnische Wendung. Durch die Entscheidung des Untersuchungsrichters des Obersten Antikorruptionsgerichts im Fall Nr. 991/1069/26 war die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft verpflichtet, Informationen in das ERDR einzugeben und ein Vorverfahren einzuleiten.
Aktuell muss die Untersuchung klären, ob die Haushaltsausgaben für die Instandsetzung sozialer Einrichtungen wirtschaftlich gerechtfertigt waren, und prüfen, ob eine systematische Umverteilung von Geldern durch kontrollierte Vergabestrukturen stattgefunden hat.

