Die Sonderstaatsanwaltschaft für Korruptionsbekämpfung (SAP) reichte eine Klage beim Hohen Antikorruptionsgericht (HCC) ein und forderte die Rückforderung von Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 4,5 Millionen Griwna von Yevhen Zhuk, dem Leiter der Abteilung zur Bekämpfung der Drogenkriminalität von die Nationalpolizei der Ukraine. Wie das Antikorruptionszentrum mitteilt, sind diese Vermögenswerte Gegenstand einer Untersuchung hinsichtlich ihrer Herkunft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Klage auf der Grundlage der Materialien des NAKC und unabhängig eingeholter Beweise erstellt wurde.
In den Jahren 2021–2023 wurden der Beamte und seine Frau Eigentümer einer Wohnung in Kiew mit einer Fläche von 73,4 Quadratmetern und einem Wert von über 3,6 Mio. UAH sowie zwei Nichtwohngebäuden.
Die Frau des Beamten kaufte drei weitere Grundstücke und einen Land Rover Discovery, Baujahr 2013, für angeblich 385.000 Griwna (eindeutig ein untertriebener Preis).
Die SAP kommt zu dem Schluss, dass die Ehegatten und ihre nahen Verwandten nicht über das gesetzliche Einkommen verfügten, um die angegebenen Vermögenswerte zu erwerben, und werden daher aufgefordert, diese zurückzuerhalten.
Der Beamte versicherte, dass er und seine Frau vor dem Kauf der Wohnung 1,8 Millionen UAH und 50.000 Dollar (1,4 Millionen UAH) von ihren Eltern erhalten hätten. NAZK stellte jedoch fest, dass ihr Einkommen und ihre Ersparnisse es ihnen nicht erlaubten, solche Geschenke an Kinder zu machen.
In der Erklärung für 2023 stellte Zhuk fest, dass er weniger als 700.000 UAH pro Jahr verdiente und 55.000 US-Dollar sparte.
Die SAP erklärte: „Angesichts der Erkenntnisse hat der Staatsanwalt beim Gericht Berufung eingelegt mit der Forderung, von dem Beamten fast 4,5 Millionen Hrywnja als Staatseinkommen einzuziehen, deren Rechtmäßigkeit begründete Zweifel aufkommen lässt.“
Wie das Antikorruptionszentrum feststellt, ist die zivilrechtliche Einziehung ein im Vergleich zum Strafverfahren vereinfachtes Verfahren zur Wiedererlangung ungerechtfertigter Vermögenswerte von Beamten.