Die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft leitete ein Verfahren zur besonderen Einziehung der Vermögenswerte von Oleg Jaschtschuk, dem ehemaligen Leiter einer Abteilung des Büros für Wirtschaftssicherheit, ein. Grundlage für die Beschwerde vor Gericht waren Unterlagen der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention, die Hinweise auf unrechtmäßig erworbenes Vermögen enthielten.
Es handelt sich um zwei Premiumfahrzeuge – einen BMW X3 und einen Toyota Camry, beide aus dem Jahr 2023. Laut den Unterlagen wurden die Fahrzeuge auf Dritte zugelassen.
Der BMW X3 mit dem Kennzeichen KA5800PC war auf Bohdana Zubets, eine Lehrerin und Schwester von Yashchuks Ehefrau, zugelassen. Laut den Ermittlungen wurden zur Verschleierung der Identifizierung des Fahrzeugs weitere Kennzeichen verwendet – darunter W07070A, die offiziell auf ein anderes Fahrzeug registriert sind.
Der Toyota Camry mit dem Kennzeichen AA9837PA ist auf Anatoly Slepenchuk zugelassen, der laut Strafverfolgungsbehörden ein enger Bekannter von Yashchuk ist. Laut Anklage konnte er die rechtmäßige Herkunft von rund 30.000 US-Dollar, die möglicherweise für den Kauf des Wagens verwendet wurden, nicht nachweisen.
Die südafrikanische Polizei (SAPO) hat beim Obersten Antikorruptionsgericht Klage eingereicht, um die Vermögenswerte für unbegründet erklären zu lassen und eine besondere Einziehung zu erwirken. Der Gesamtwert der beiden Fahrzeuge wird auf fast 4 Millionen Hrywnja geschätzt.
Neben Fahrzeugen enthalten die Untersuchungsunterlagen auch Informationen über Immobilien im Zusammenhang mit Yashchuk, darunter Objekte in Dubai und Wien. Die Klage gegen VAKS betrifft derzeit jedoch nur Pkw.
Laut Angaben der Strafverfolgungsbehörden laufen Ermittlungen gegen den ehemaligen BEB-Beamten. Einzelheiten des Verfahrens wurden noch nicht offiziell bekannt gegeben.
Der Fall Oleg Yashchuk könnte somit zu einem weiteren Testfall für den Mechanismus der zivilrechtlichen Vermögensabschöpfung werden, der in Fällen Anwendung findet, in denen der Wert des Vermögens nicht dem deklarierten Einkommen eines Amtsträgers oder ihm nahestehender Personen entspricht.

