Das Bezirksgericht Mukatschewo hat die Verhandlung gegen den ehemaligen Leiter des Waisenhauses Tschynadijiwka aufgenommen. Ihm wird vorgeworfen, systematische sexuelle Gewalt gegen die Bewohner der Einrichtung vertuscht zu haben. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft oder Freiheitsberaubung.
Laut der Staatsanwaltschaft der Transkarpaten wusste die ehemalige Direktorin, dass ein 17-jähriger Internatsschüler Gewalt gegen drei Jungen – einen Neunjährigen und zwei Vierzehnjährige – ausübte. Trotzdem ließ sie ihn an der Organisation von Unterhaltungsveranstaltungen für jüngere Kinder teilnehmen, wo er weiterhin Gewalttaten beging.
Die Gewalttaten wurden von Lehrkräften bestätigt, denen sich die Kinder anvertrauten, nachdem der Schulleiter ihre Informationen ignoriert hatte. Die Opfer wurden mithilfe der sogenannten „Green Room“-Methode verhört, um psychische Traumata während der Aussage zu minimieren.
Gegen die ehemalige Direktorin Svitlana Sofilkanych wurde ein Verfahren gemäß Artikel 137 Absatz 1 des ukrainischen Strafgesetzbuches eingeleitet – wegen fahrlässiger Verletzung der beruflichen Pflichten zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Minderjährigen. Ihr droht eine Geldstrafe von 17.000 bis 68.000 UAH oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren mit dem möglichen Entzug der Berechtigung zur Ausübung bestimmter Ämter für bis zu drei Jahre.
Eine separate Anklage gegen den direkten Täter des Kindesmissbrauchs wurde ebenfalls an das Gericht übermittelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

