Mit Beginn des Kriegsrechts in der Ukraine unterliegen die Mobilisierungsregeln ständigen Änderungen, und die jüngsten Aktualisierungen gelten für Männer in der höheren Altersgruppe. Den Änderungen zufolge können Männer über 50 Jahren unter besonderen Bedingungen mobilisiert werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Wer ist mobilisierungspflichtig?
Nach dem Gesetz „Über Mobilisierungstraining und Mobilisierung“ sind Männer im Alter zwischen 18 und 60 Jahren verpflichtet, die:
- keinen Aufschub haben;
- sind nicht in der Reservierung;
- nach den Ergebnissen der Military Medical Commission (MMC) als diensttauglich anerkannt.
Männer über 50 Jahre können nur mobilisiert werden, wenn sie über eine mangelhafte militärische Buchhaltungsspezialität verfügen und hierfür eine gesonderte Anordnung des Generalstabs der Wehrmacht bedarf.
Funktionen für verschiedene Alterskategorien
- 18-25 Jahre alt : gehören zur Kategorie der Wehrpflichtigen, der Dienst ist nur nach Belieben möglich.
- 25-60 Jahre alt : aus allgemeinen Gründen mobilisiert, wenn sie als tauglich anerkannt sind oder zuvor den Status „eingeschränkt tauglich“ hatten (mit wiederholter VLK).
- 50+ Jahre : Sondermobilisierung in knappen Fachgebieten mit entsprechendem Auftrag.
Bis zum 4. Februar 2025 müssen sich alle Wehrpflichtigen einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen der VLK unterziehen. Wer den Status „eingeschränkt fit“ hat, muss sich ebenfalls einer erneuten Prüfung unterziehen.
Das Hauptziel der Änderungen besteht darin, den Ressourceneinsatz bei der Mobilmachung zu optimieren und Fachkräfte in die Reihen der Streitkräfte zu holen, deren Kenntnisse und Fähigkeiten für die Verteidigungsfähigkeit des Landes von entscheidender Bedeutung sind.
Die Mobilisierung älterer Menschen wird häufiger erfolgen, wenn die Umstände an der Front dies erfordern. Gleichzeitig sieht die Gesetzgebung eine klare Kontrolle und Begründung solcher Entscheidungen vor.
Den Bürgern wird empfohlen, ihren militärischen Status regelmäßig zu überprüfen und sich im Falle einer Vorladung zur Klärung an das Militärkommissariat zu wenden.