Der Staatliche Migrationsdienst (SMS) kommentierte den von der Werchowna Rada in erster Lesung angenommenen Gesetzesentwurf „Über die Gewährleistung der Umsetzung des Rechts auf Erhaltung und Erwerb der Staatsbürgerschaft der Ukraine“ (Nr. 1469). Der vom Präsidenten initiierte Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Neuerungen vor, darunter die Möglichkeit für Ausländer, ihre Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn sie die ukrainische Staatsbürgerschaft erwerben, sowie für Bürger der Ukraine, die ukrainische Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erwerben.
Mehrfache Staatsbürgerschaft: Wie es funktionieren wird
Nach den neuen Regelungen haben Ausländer, die die ukrainische Staatsbürgerschaft erwerben, das Recht, ihre bisherige Staatsbürgerschaft zu behalten. Ebenso werden Ukrainer, die die Staatsbürgerschaft eines ausländischen Staates erwerben, nicht gezwungen, auf ihre ukrainische Staatsbürgerschaft zu verzichten. Dafür wird jedoch eine spezielle Liste von Staaten genehmigt, bei denen eine Mehrfachstaatsbürgerschaft zulässig ist. Diese Liste muss noch durch einen gesonderten Gesetzentwurf festgelegt werden.
Änderungen für Ausländer und Prüfung der ukrainischen Staatsbürgerschaft
Iryna Kovalevska, die erste stellvertretende Leiterin des DMS, stellte fest, dass seit August dieses Jahres bereits Gesetzesänderungen vorgenommen wurden, die die Gründe für den Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft durch Ausländer konkretisieren. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer neuen Liste von Dokumenten vor, die bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft eingereicht werden müssen, sowie die Fortsetzung der Praxis, die ukrainische Sprache, Geschichte und die Verfassung der Ukraine für Bewerber um die Staatsbürgerschaft zu prüfen.
Einer der wichtigen Aspekte ist das vereinfachte Verfahren für Ausländer, die im Konflikt im Osten des Landes auf der Seite der Ukraine gekämpft haben. Für sie gilt ein vereinfachtes Verfahren zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft, das die Erlangung der Staatsbürgerschaft im beschleunigten Verfahren ermöglicht.
Das Verfahren zum Erwerb der ukrainischen Staatsbürgerschaft ändert sich nicht: Es wird weiterhin durch den Präsidialdekret bestimmt. Es gibt jedoch eine wichtige Ergänzung: Dokumentenprüfung und Prüfungsvorbereitung für Kandidaten. Es wird erwartet, dass die Bedingungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft zwischen 6 Monaten und einem Jahr liegen.
Änderungen der Gesetzgebung für Ukrainer, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, sind derzeit nicht vorgesehen. Der Gesetzentwurf betrifft hauptsächlich Ausländer und sieht keine Anpassungen für Ukrainer vor, die bereits Staatsbürger der Ukraine sind, aber gezwungen sind, im Ausland zu leben.