Im August 2024 treten in der Ukraine neue Regelungen für die Ausreise von Männern in Kraft, insbesondere aufgrund von Gesetzesänderungen und Kabinettsbeschlüssen. Gemäß dem aktualisierten Gesetz, das am 18. Mai in Kraft trat, ist für die Ausreise nun eine Aktualisierung der Daten bei den regionalen Rekrutierungszentren (TCK) erforderlich. Diese Neuerung erschwert die Ausreise für diejenigen, die ihre Dokumente nicht rechtzeitig aktualisieren konnten.
Nach den neuen Bestimmungen sind Überprüfungen der Wehrpflichtregistrierung für alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren verpflichtend. Ohne gültige Dokumente kann ihnen die Einreise verweigert werden, selbst wenn sie triftige Reisegründe haben. Personen, die auf der nationalen Fahndungsliste stehen, können nach Ermessen der Grenzbeamten von der Polizei festgenommen werden.
Ansonsten bleiben die Ausreisebedingungen unverändert: Männer können aus familiären Gründen, zur Behandlung, zum Studium oder aufgrund beruflicher Verpflichtungen ins Ausland reisen.
Die Hauptgründe für eine Ausreise aus familiären Gründen sind Kinder oder die Begleitung behinderter Angehöriger. Für eine Ausreise aus medizinischen Gründen ist ein Nachweis über die Notwendigkeit einer Behandlung im Ausland erforderlich. Studierende können für ein Studium an internationalen Universitäten ins Ausland gehen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise ein Studierendenausweis und eine Bestätigung des CCC.
Für Mitarbeiter, die auf Geschäftsreisen oder aus beruflichen Gründen unterwegs sind, ist eine Genehmigung der zuständigen Ministerien oder Militäreinheiten erforderlich.
Männer, die vom Wehrdienst befreit wurden, haben das Recht, ins Ausland zu reisen, es sei denn, sie haben schwere Straftaten begangen. In diesem Fall benötigen sie einen Wehrdienstausweis mit dem entsprechenden Vermerk und ein ärztliches Attest.

