Es wurde von einer Gruppe von Abgeordneten unter der Leitung des Volksabgeordneten Knyazhytskyi (EU) und der Vorsitzenden der Ausschüsse für Meinungsfreiheit Yurchyshyn (Stimme) und humanitäre Politik Poturaev (Diener des Volkes) eingeführt.
In einer Begründung schreiben sie, dass das Mediengesetz die Aktivitäten der öffentlich zugänglichen Plattform Telegram nicht regelt, was korrigiert werden soll. Insbesondere wird die Plattform verpflichtet, auf Antrag des Nationalrates (also ohne Gerichtsentscheid) Inhalte von Telegram-Kanälen aus der Fernseh- und Radioausstrahlung zu entfernen.
„Auf der Grundlage des Appells des Nationalen Fernseh- und Radiorates, die Verbreitung von Programmen und/oder benutzerspezifischen Informationen, insbesondere benutzerspezifischen Videos, einzuschränken, die gegen die Anforderungen der Artikel 36, 42, 119 dieses Gesetzes verstoßen auf dem Territorium der Ukraine“, heißt es im Gesetzentwurf.
Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Sperrung sowohl einzelner Benutzer als auch von Telegram-Kanälen in der Ukraine zu beantragen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, „Anbieter von Plattformen des allgemeinen Informationszugangs, über die Masseninformationen verbreitet werden“ einzelnen Akteuren im Medienbereich gleichzustellen und sie zur Einhaltung der Normen des Mediengesetzes zu verpflichten.
Anbieter öffentlich zugänglicher Plattformen müssen ihre Repräsentanzen in der Ukraine eröffnen und auf Verlangen des Nationalrats ihre Eigentums- und Finanzierungsstruktur offenlegen.
Weigert sich der Anbieter der öffentlich zugänglichen Plattform, Informationen über sich preiszugeben, wird die Nutzung dieser Plattform durch die Behörden untersagt.