Die Werchowna Rada wird sich voraussichtlich bald mit dem Gesetzentwurf Nr. 11115 befassen, der neue Regeln für Telegram und andere Informationsaustauschplattformen vorsieht.
Das Dokument verpflichtet solche Dienste, einen offiziellen Vertreter in der Ukraine zu benennen, der mit den Behörden interagiert. Ist die Plattform jedoch bereits in der Europäischen Union registriert, ist ein separater Vertreter in der Ukraine nicht erforderlich.
Einer der Verfasser des Gesetzentwurfs, der Abgeordnete Mykola Kniazhytsky, bezeichnet die Initiative als „zu gemäßigt“. Er schließt jedoch nicht aus, dass sie in der zweiten Lesung deutlich verschärft werden könnte – bis hin zur Möglichkeit, Plattformen zu sperren, die nicht der ukrainischen Gesetzgebung entsprechen.
Laut seinen Angaben soll das Dokument dem Staat zusätzliche Instrumente an die Hand geben, um der Nutzung von Informationsplattformen für feindliche Zwecke entgegenzuwirken. Dies gilt nicht nur für Telegram, sondern auch für andere digitale Dienste.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Erweiterung der Befugnisse des Nationalen Rates für Fernseh- und Rundfunk vor. Die Regulierungsbehörde wird in der Lage sein, Plattformen zur Offenlegung ihrer Eigentümerstruktur und Finanzierungsquellen zu verpflichten.
Gleichzeitig merkte der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für humanitäre und Informationspolitik, Mykyta Poturayev, an, dass die aktuelle Fassung des Dokuments nicht vollständig den europäischen Standards entspreche. Trotzdem könne es nach weiteren Überarbeitungen in erster Lesung angenommen werden.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Werchowna Rada parallel dazu einen weiteren hochkarätigen Gesetzentwurf prüft – zur Aufhebung der Anonymität von Telegram-Kanälen –, der die Regeln für den Betrieb digitaler Plattformen in der Ukraine ebenfalls erheblich verändern könnte.

