Ukrainer, deren Häuser infolge von Feindseligkeiten zerstört wurden, können nun auch dann Entschädigungen erhalten, wenn sich die Anlage in einem aktiven Beschussgebiet befindet und ein persönlicher Besuch der Kommission nicht möglich ist. Das Kabinett hat Änderungen am eReconstruction-Programm genehmigt, die eine Ferninspektion beschädigter oder zerstörter Häuser ermöglichen.
Laut einem neuen Regierungsbeschluss können lokale Regierungskommissionen nun Satellitenbilder, Drohnenaufnahmen sowie Foto- und Videoaufnahmen der Antragsteller selbst verwenden. Dies eröffnet den Bewohnern der Frontgebiete die Möglichkeit, Entschädigungen zu erhalten, ohne ihr Leben zu riskieren.
So bewerben Sie sich
Zunächst müssen Sie einen Informationsbericht über die zerstörte Wohnung ausfüllen. Dies kann über die Anwendung oder das Portal "Diya", beim TsNAP oder über einen Notar erfolgen. Danach sollten Sie einen Entschädigungsantrag stellen und dabei eine von zwei Optionen wählen:
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Wohnungsbauzertifikat - für den Kauf einer neuen Wohnung.
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Barzahlung – für den Wiederaufbau auf dem eigenen Grundstück (nur für Eigentümer von Privathäusern in einer sicheren Gegend verfügbar).
Prüfungsverfahren
Die Kommission entscheidet, ob eine physische Besichtigung des Hauses möglich ist oder ob diese auf eine Fernbesichtigung beschränkt werden kann. Für letzteres Format müssen Fotos und Videos klar, farbenfroh und ohne Verzerrungen sein und nach Möglichkeit Datum, Uhrzeit und Geolokalisierung enthalten. Es ist zwingend erforderlich, eine Gesamtansicht des Geländes, mindestens drei verschiedene Blickwinkel auf die Wohnung, Bilder zerstörter Strukturen und nach Möglichkeit Identifikationsmerkmale des Objekts (Adressschilder, Hausnummern, Schilder) bereitzustellen.
Entscheidungsfristen
Innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung entscheidet die Kommission, ob ausreichende Beweise für die Zerstörung vorliegen. Liegen keine ausreichenden Beweise vor, kann das Verfahren ausgesetzt werden. Der Antragsteller hat dann 90 Tage Zeit, zusätzliche Beweise vorzulegen, darunter auch Beweise von Polizei, Rettungskräften oder dem Militär.
Wichtig ist, dass für diejenigen, deren Anträge zuvor aufgrund der Unmöglichkeit der Prüfung ausgesetzt wurden, die Prüfung nun unter Berücksichtigung der neuen Möglichkeiten der Fernüberprüfung wieder aufgenommen wird. Wenn sich der Status unter „Aktionen“ nicht auf „In Bearbeitung“ geändert hat, sollten Sie sich direkt an die Kommission wenden.
Der aktualisierte Mechanismus ermöglicht es Ihnen, eine Entschädigung zu erhalten, ohne Ihr Leben zu riskieren, und erweitert den Kreis derjenigen, die das Programm „eRecovery“ auch unter schwierigsten Kriegsbedingungen nutzen können, erheblich.