Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil gegen die ehemalige Volkskünstlerin der Ukraine, Ruzhena Rublyova, die den Beitritt von vier ukrainischen Regionen zur Russischen Föderation unterstützt hatte.
Der Kassationsgerichtshof des Obersten Gerichtshofs bestätigte die Urteile der Vorinstanzen, die Rubljowa der Kollaboration für schuldig befunden hatten. Während einer Kundgebung auf dem Roten Platz in Moskau hatte sie sich offen für die vorübergehende Besetzung eines Teils des ukrainischen Territoriums und die Eingliederung der Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson in die Russische Föderation ausgesprochen.
Der Solist des Akademischen Musiktheaters Cherson wurde gemäß Artikel 111-1 Absatz 6 des ukrainischen Strafgesetzbuches – aktive Teilnahme an politischen Aktivitäten zur Unterstützung eines Aggressorstaates – für schuldig befunden. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil von zehn Jahren Haft.
Der vollständige Text des Urteils des Kassationsstrafgerichts des Obersten Gerichtshofs wird am 9. Februar 2026 bekanntgegeben. Der Fall ist unter der Nummer 569/16618/23 (Verfahren Nr. 51-5033km24) registriert.

