Laut dem staatlichen Steuerdienst müssen ukrainische Bürger im Sommer eine Grundsteuer entrichten. Diese Steuer wird auf Grundlage der Wohnfläche berechnet, sofern diese bei Wohnungen 60 Quadratmeter und bei Häusern 120 Quadratmeter übersteigt.
Besteht das Objekt sowohl aus einer Wohnung als auch aus einem Haus, erhöht sich die übliche Wohnfläche auf 180 Quadratmeter. Die Höhe der Grundsteuer wird von den Kommunen je nach Art und Lage der Immobilie als Prozentsatz des Mindestlohns zum 1. Januar des Berichtsjahres festgelegt, darf jedoch 1,5 Prozent pro Quadratmeter nicht überschreiten.
Die Steuerhöhe berechnet sich, indem die Differenz zwischen der Gesamtfläche des Objekts und der festgelegten Normfläche mit dem Steuersatz multipliziert wird. Besitzt eine Person beispielsweise eine Wohnung in Kiew mit einer Fläche von 65 Quadratmetern, beträgt die Steuer 502,5 Hrywnja.
Übersteigt die Gesamtfläche des Grundstücks 300 m² bei einer Wohnung bzw. 500 m² bei einem Haus, so erhöht sich der Steuerbetrag für jedes dieser Objekte um 25.000 Hrywnja.

