Das Frankivskyj-Bezirksgericht in Lwiw fällte ein ungewöhnliches Urteil in einem Fall, der sich am 17. Oktober in der General-Tschuprynki-Straße ereignet hatte. In diesem Fall wurde ein Fußgänger, der von einem Bus angefahren worden war, für schuldig befunden.
Laut Gerichtsakten verstieß der Mann gegen die Verkehrsregeln, indem er die Straße an einem nicht gesicherten Fußgängerüberweg überquerte. Er betrat plötzlich die Fahrbahn, ohne sich um seine eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu kümmern. Dies zwang den Busfahrer zu einer Vollbremsung und einem Lenkeinschlag, wodurch ein Fußgänger erfasst und das Fahrzeug beschädigt wurde.
Der Fußgänger gestand seine Schuld und bat um ein mildes Urteil. Das Gericht verhängte daraufhin eine Geldstrafe von 850 Hrywnja sowie Gerichtskosten in Höhe von 605 Hrywnja.

