Um dem Militärdienst zu entgehen, wandte sich ein Theologiestudent an das Rekrutierungszentrum in Uman. Doch statt des üblichen Verfahrens stieß er auf eine Masche: Man verlangte 3.000 US-Dollar von ihm für eine Aufschiebung des Wehrdienstes. Nachdem er bezahlt hatte, erhielt er die versprochene Aufschiebung nie.
Diese Meldung wurde von den Medien in Tscherkassy unter Berufung auf ein Gerichtsurteil veröffentlicht. Der für schuldig befundene Offizier des Zentralkomitees der Streitkräfte (ZK) wurde zu einer Geldstrafe von 51.000 Hrywnja verurteilt. Die Militärführung schweigt, die Öffentlichkeit ist empört.
Ein Seminarist reichte seine Bildungsdokumente beim CCC ein. Anstatt jedoch einen Stempel anzubringen und eine offizielle Bestätigung der Anerkennung zu erteilen, wurde ihm mitgeteilt, dass das offizielle Siegel und der Eckstempel fehlten. Solche Details sollten allerdings kein Grund für die Ablehnung der Anerkennung eines Bildungsnachweises sein.
Doch dann kam noch mehr. Der Vertreter des CCC deutete an: Wenn der Mann nicht sofort an die Front will, müssen wir „verhandeln“. Die geforderte Summe beträgt 3.000 Dollar. Für dieses Geld versprachen sie, ihn in Ruhe zu lassen und ihm lediglich einen Wehrdienstausweis auszustellen.
Das Gericht befand den CCC-Mitarbeiter der Korruption für schuldig. Anstelle einer Haftstrafe oder zumindest einer Bewährungsstrafe verhängte es jedoch eine Geldstrafe von 51.000 Hrywnja. Die Begründung war recht einfach: Man habe angeblich die „Umstände des Falles“ und die Identität des Angeklagten berücksichtigt.
Dieser Fall bildet keine Ausnahme. Unter den Bedingungen des Kriegsrechts und der Generalmobilmachung haben sich Systeme mit „Zahlungsaufschub gegen Geld“ zu einem eigenen Geschäftszweig entwickelt. Religiöse, ehrenamtliche und Bildungseinrichtungen zählen zu den beliebtesten Tarnorganisationen. Gleichzeitig enden Korruptionsstrafen im Zivil- und Zivilrechtssystem oft mit Geldstrafen oder Bewährungsstrafen.

